Auszug - Hinweisschilder für Radfahrer am Britzer Zweigkanal
Herr Franzke
begründet die Ausschussempfehlung. Es wird die Ablehnung empfohlen, obwohl das
Anliegen unterstützenswert befunden wurde. Man habe einen Weg auf dem sich
Fußgänger, Radfahrer und Skater bewegen. Einschild am Anfang und am Ende würde
das Problem nicht lösen. Wenn der Bezirk hier aktiv wird, müsste er auch
Verantwortlichkeiten übernehmen, denen die zuständige Senatsverwaltung nicht
folgen würde. Auch mit dem Änderungsantrag, der lediglich aus dem Ersuchen eine
Empfehlung mache, erreiche man das Ziel nicht. Ein rücksichtsvolles Verhalten der Menschen könne man nicht mit 2 Schildern
erreichen. Aussprache: Herr Förster: Er habe sich mit der Senatsverwaltung in Verbindung
gesetzt. Der für den Weg zuständige Referatsleiter, Herr Wagner; habe sich für
den Hinweis bedankt und hat bestätigt, dass es sich nicht um einen reinen
Wirtschaftsweg handelt, sondern durchaus für das Rad fahren geeignet ist. Es
handelt sich auch nicht um eine Ausgleichsmaßnahme für den Autobahnbau. Der Weg
wurde auch mit GA-Mitteln finanziert, wodurch eine Zweckbindung enthalten ist.
Die fehlende Beschilderung müsse ein Versehen sein. So ist man beim Berliner
Mauerweg derzeit dabei, die Beschilderung vorzunehmen. Auch hier handelt es
sich um einen für Fußgänger und Radfahrer gleichberechtigten Weg. Dort wurden
auf einigen Abschnitten bereits Schilder mit dem Inhalt „Radfahrer frei,
Fußgänger haben Vorrang“ aufgestellt. Mit der Beschilderung würde auch
das Problem der Haftung geklärt werden. Herr Wagner habe erklärt, sich bei der
für die Beschilderung zuständigen Abteilung für eine Klärung einzusetzen. Herr Schild: Man
habe sich mit dem Änderungsantrag schwer getan, da lediglich die Zuständigkeit
korrigiert wurde und man die von Herrn Franzke dargestellten Argumente
nachvollziehen kann. Allein mit 1000 Schildern sind keine Verhaltensänderungen
herbeizuführen. Auf Grund der heutigen Ausführungen von Herrn Förster wird die
CDU-Fraktion jedoch den Änderungsantrag unterstützen. Herr Franzke: Die
Darstellungen von Herrn Förster bezüglich der positiven Einstellung von Herrn
Wagner widersprechen den Darstellungen des Bezirksamtes im Ausschuss, welche ja
maßgeblich zum Ablehnungsvorschlag führten. Dies verwirre jetzt und deshalb die
Frage an das Bezirksamt, ob dieses eventuell auch neue Erkenntnisse hat. BzStR Herr Hölmer: Die Situation ist ein wenig verfahren. Die Informationen von Herrn
Förster haben jetzt auch ihn überrascht. Seine im Ausschuss gegebenen
Informationen stammen aus dem Tiefbauamt, welches wohl auf Grund von
Erfahrungen aus der Vergangenheit, die an der Stelle bereits einmal zu
Problemen führten, habe man nicht erneut bei der Senatsverwaltung nachgefragt,
um sprichwörtlich ausgedrückt keine schlafende Hunde zu wecken. Wenn die
Haltung der Senatsverwaltung tatsächlich so ist, wie sie von Herrn Förster
dargestellt wurde, dann habe auch er kein Problem damit. Der Fakt, die
Erziehung zur Rücksichtnahme nicht allein mit Schildern regeln zu können,
bleibt deshalb aber bestehen. Herr Leiß: Zwei
Aspekte sollten noch genannt werden. Er habe Zweifel an der Effizienz solcher
Schilder, die die Rücksichtnahme einfordern. Eher zeigen Schilder, die auf eine
eigene Gefährdung der Radfahrer hinweisen, eine Wirkung. Er möchte vor der
Schaffung eines Präzedenzfalles warnen. Es gibt viele Stellen im Bezirk, wo
Konfliktpotential zwischen Radfahrern und Fußgängern bestehe. Ein
Paradebeispiel ist die Unterführung des S-Bahnhofes Köpenick. Herr Sauerteig: Auf Grund des neuen Informationsstandes beantrage er die Rücküberweisung
in den A. f. StaV, da das Schild aus seiner Sicht dann die gegenseitige
Rücksichtnahme beinhalten sollte. Herr Schild: Die
Rücküberweisung wird für überflüssig angesehen. Herr Blohm: Auch er spreche sich gegen die
Rücküberweisung aus. Die geplanten Schilder sprechen keine Bitte aus, sondern
schaffen ggf. rechtliche Konsequenzen. Abstimmung (Überweisung): Bei 10 Dafürstimmen mehrheitlich abgelehnt. Abstimmung
(Änderungsantrag): Mit 38:6:7 ist der Änderungsantrag angenommen. Abstimmung (Antrag
i.g.F.): Mit 38:6:7 ist die geänderte Beschlussempfehlung Es wird folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass am Beginn und Ende des betonierten Weges zwischen Britzer Allee und der Autobahn A 113 (neu) geeignete Hinweisschilder aufgestellt werden, die den Radfahrern verdeutlichen, dass dort angemessen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen ist. Abstimmungsergebnis: dafür: 38. dagegen: 6. Enthaltung: 7.
Realisierung: 12.03.08 SB VI-16 lfd. Nr. 1062 Zu dem o. g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht: Die Empfehlung der BVV geht mit den Vorhaben des Bezirksamtes konform. Auf dem hier in Rede stehenden Uferabschnitt führt auch der Berliner Mauerweg entlang. Durch den entsprechenden Ausbau ist dieser Weg gleichsam für Erholungssuchende zu Fuß und zu Rad geeignet. Für den bezirksverwalteten, ufernahen Grünbereich wird in Kürze die Widmung als öffentliche Grün- und Erholungsanlage nach dem GrünanlG im Amtsblatt für Berlin bekannt gegeben. Im Rahmen der hoheitlichen Befugnisse des Bezirksamtes, hier des Amtes für Umwelt und Natur, wird der Weg zur Mitbenutzung für Radfahrer/innen ausgewiesen. Gleichzeitig werden, wie in anderen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, in denen gleiche Regelungen bestehen, gesonderte Zusatzschilder, die auf den jederzeitigen Vorrang zu Fuß gehender Erholungssuchender hinweisen, angebracht. Gabriele Schöttler M. Schneider Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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