Auszug - Hinweisschilder für Radfahrer am Britzer Zweigkanal  

 
 
13. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 12.4 Beschluss:283/13/07
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 22.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:10 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0361 Hinweisschilder für Radfahrer am Britzer Zweigkanal
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:283/13/07
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Gr.BA, UmGrünImm
Verfasser:1. Stefan Förster
2. Bernd Ibsch
Schneider, Michael
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Herr Franzke begründet die Ausschussempfehlung

Herr Franzke begründet die Ausschussempfehlung. Es wird die Ablehnung empfohlen, obwohl das Anliegen unterstützenswert befunden wurde. Man habe einen Weg auf dem sich Fußgänger, Radfahrer und Skater bewegen. Einschild am Anfang und am Ende würde das Problem nicht lösen. Wenn der Bezirk hier aktiv wird, müsste er auch Verantwortlichkeiten übernehmen, denen die zuständige Senatsverwaltung nicht folgen würde. Auch mit dem Änderungsantrag, der lediglich aus dem Ersuchen eine Empfehlung mache, erreiche man das Ziel nicht. Ein rücksichtsvolles Verhalten der Menschen könne man nicht mit 2 Schildern erreichen.

Aussprache:

Herr Förster: Er habe sich mit der Senatsverwaltung in Verbindung gesetzt. Der für den Weg zuständige Referatsleiter, Herr Wagner; habe sich für den Hinweis bedankt und hat bestätigt, dass es sich nicht um einen reinen Wirtschaftsweg handelt, sondern durchaus für das Rad fahren geeignet ist. Es handelt sich auch nicht um eine Ausgleichsmaßnahme für den Autobahnbau. Der Weg wurde auch mit GA-Mitteln finanziert, wodurch eine Zweckbindung enthalten ist. Die fehlende Beschilderung müsse ein Versehen sein. So ist man beim Berliner Mauerweg derzeit dabei, die Beschilderung vorzunehmen. Auch hier handelt es sich um einen für Fußgänger und Radfahrer gleichberechtigten Weg. Dort wurden auf einigen Abschnitten bereits Schilder mit dem Inhalt „Radfahrer frei, Fußgänger haben Vorrang“ aufgestellt. Mit der Beschilderung würde auch das Problem der Haftung geklärt werden. Herr Wagner habe erklärt, sich bei der für die Beschilderung zuständigen Abteilung für eine Klärung einzusetzen.

Herr Schild: Man habe sich mit dem Änderungsantrag schwer getan, da lediglich die Zuständigkeit korrigiert wurde und man die von Herrn Franzke dargestellten Argumente nachvollziehen kann. Allein mit 1000 Schildern sind keine Verhaltensänderungen herbeizuführen. Auf Grund der heutigen Ausführungen von Herrn Förster wird die CDU-Fraktion jedoch den Änderungsantrag unterstützen.

Herr Franzke: Die Darstellungen von Herrn Förster bezüglich der positiven Einstellung von Herrn Wagner widersprechen den Darstellungen des Bezirksamtes im Ausschuss, welche ja maßgeblich zum Ablehnungsvorschlag führten. Dies verwirre jetzt und deshalb die Frage an das Bezirksamt, ob dieses eventuell auch neue Erkenntnisse hat.

BzStR Herr Hölmer: Die Situation ist ein wenig verfahren. Die Informationen von Herrn Förster haben jetzt auch ihn überrascht. Seine im Ausschuss gegebenen Informationen stammen aus dem Tiefbauamt, welches wohl auf Grund von Erfahrungen aus der Vergangenheit, die an der Stelle bereits einmal zu Problemen führten, habe man nicht erneut bei der Senatsverwaltung nachgefragt, um sprichwörtlich ausgedrückt keine schlafende Hunde zu wecken. Wenn die Haltung der Senatsverwaltung tatsächlich so ist, wie sie von Herrn Förster dargestellt wurde, dann habe auch er kein Problem damit. Der Fakt, die Erziehung zur Rücksichtnahme nicht allein mit Schildern regeln zu können, bleibt deshalb aber bestehen.

Herr Leiß: Zwei Aspekte sollten noch genannt werden. Er habe Zweifel an der Effizienz solcher Schilder, die die Rücksichtnahme einfordern. Eher zeigen Schilder, die auf eine eigene Gefährdung der Radfahrer hinweisen, eine Wirkung. Er möchte vor der Schaffung eines Präzedenzfalles warnen. Es gibt viele Stellen im Bezirk, wo Konfliktpotential zwischen Radfahrern und Fußgängern bestehe. Ein Paradebeispiel ist die Unterführung des S-Bahnhofes Köpenick.

Herr Sauerteig: Auf Grund des neuen Informationsstandes beantrage er die Rücküberweisung in den A. f. StaV, da das Schild aus seiner Sicht dann die gegenseitige Rücksichtnahme beinhalten sollte.

Herr Schild: Die Rücküberweisung wird für überflüssig angesehen.

Herr Blohm: Auch er spreche sich gegen die Rücküberweisung aus. Die geplanten Schilder sprechen keine Bitte aus, sondern schaffen ggf. rechtliche Konsequenzen.

Abstimmung (Überweisung): Bei 10 Dafürstimmen mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung (Änderungsantrag): Mit 38:6:7 ist der Änderungsantrag angenommen.

Abstimmung (Antrag i.g.F.):     Mit 38:6:7 ist die geänderte Beschlussempfehlung
                                                angenommen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass am Beginn und Ende des betonierten Weges zwischen Britzer Allee und der Autobahn A 113 (neu) geeignete Hinweisschilder aufgestellt werden, die den Radfahrern verdeutlichen, dass dort angemessen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                38.       dagegen:           6.         Enthaltung:        7.


  Beschluss: 22.11.2007 BVV Treptow-Köpenick mit Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 12.03.2008 realisiert Verantwortlich:
BA, UmGrünImm  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 14.12.2007  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

12.03.08 SB VI-16 lfd. Nr. 1062

 

Zu dem o. g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht:

 

Die Empfehlung der BVV geht mit den Vorhaben des Bezirksamtes konform.

Auf dem hier in Rede stehenden Uferabschnitt führt auch der Berliner Mauerweg entlang. Durch den entsprechenden Ausbau ist dieser Weg gleichsam für Erholungssuchende zu Fuß und zu Rad geeignet.

Für den bezirksverwalteten, ufernahen Grünbereich wird in Kürze die Widmung als öffentliche Grün- und Erholungsanlage nach dem GrünanlG im Amtsblatt für Berlin bekannt gegeben. Im Rahmen der hoheitlichen Befugnisse des Bezirksamtes, hier des Amtes für Umwelt und Natur, wird der Weg zur Mitbenutzung für Radfahrer/innen ausgewiesen. Gleichzeitig werden, wie in anderen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, in denen gleiche Regelungen bestehen, gesonderte Zusatzschilder, die auf den jederzeitigen Vorrang zu Fuß gehender Erholungssuchender hinweisen, angebracht.

 

Gabriele Schöttler                                                                                             M. Schneider

Bezirksbürgermeisterin                                                                          Bezirksstadtrat

 
 

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