Auszug - Begrenzung der Abgas- und Geräuschemissionen motorisierter Wasserfahrzeuge
Es wird folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der zuständigen Senatsverwaltung zu erwirken, dass für die auf den Berliner Gewässern* verkehrenden motorisierten Wasserfahrzeuge Grenzwerte für Abgas- und Geräuschemissionen festgelegt werden, wie sie im Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/25/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Sportboote - Amtsblatt Nr. C 062 E vom 27.02.2001, S. 0139-0151 - enthalten sind. * Berliner Gewässer: Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes in Berlin gem. der Binnenschifffahrtsstraßen ordnung vom 8.10.1998 sowie Landeswasserstraßen gem. § 1 der Landesschifffahrts verordnung Berlin - LandesSchiffVO-Berlin vom 27.04.1998 Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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