Auszug - Friedhofsentwicklungsplanung
Friedhofsentwicklungsplanung (FEP): Erläuterungen und Präsentation durch Frau Dr. Lehmann - Rechtsgrundlagen sind §7, Abs. 1 Friedhofsgesetz und §2, Abs. 2 Friedhofsordnung - Gilt nicht für Kirchen - Schließungen notwendig aus demografischen und wirtschaftlichen Gründen und aus Gründen veränderten Bestattungsverhaltens - Friedhofspflege ist teurer als Grünflächenpflege, da kleinteiliger (weniger Einsatz von Maschinen) - Unterschied Schließung – Aufhebung: in TK nur Schließungen, d.h. keine Beisetzungen mehr, ab 1.1.2008 - Vorstellung der Friedhöfe bzw. Friedhofsteile, die geschlossen werden: Baumschulenweg, Adlershof, Oberschöneweide, Hessenwinkel (hier vollständige Umwandlung in eine Grünfläche) - Entsprechende BA-Beschlüsse sind in Vorbereitung - Flächen werden in AK 3 gepflegt (Teile in Baumschulenweg in AK4) Hr. Stöckel: können Flächen in Liegenschaftsfonds übergeben werden? Sind Baumfällungen in (Hessenwinkel) vorgesehen? Fr. Dr. Lehmann: in beiden Fällen nein; bis auf ein paar Rodungen auf verwilderten Grabstätten in Hessenwinkel Hr. Durinke: Finanzzuweisung des Senats für die betroffenen Flächen ab 08 entsprechend Grünfläche oder Friedhofsfläche? Hr. Schneider: entsprechend Grünfläche Hr. Dr. Erxleben: wie wird die Schließung Hessenwinkel kommuniziert? Wer bezahlt Umbettungen? Hr. Schneider: Aushang vor Ort, Internet, Kommunikation laufe zusätzlich über Mundpropaganda (Bürgervereine). Wer Umbettungen bezahlt, sei noch unklar; wird noch verhandelt. Fr. Borkenhagen: Sachstand Krematorium? Hr. Schneider und Fr. Knubbe: derzeit keine Auskunft möglich Hr. Groos regt an, die Friedhofs(teil)schließungen im Rathausjournal zu veröffentlichen
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