Auszug - Sondermittel für NBZ Hessenwinkel e. V. (SM 750)
Die Vorlage zur Beschlussfassung zu Sondermitteln der BVV des BzVV wird über die Konsensliste angenommen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem NBZ e.V. werden für das Projekt „Literarisch-Musikalische Veranstaltung für Kinder: „Das Katzenhaus“ und „Die Nachtigall“
300,00 €
aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2007 zur Verfügung gestellt. Die Ausrichtung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach § 44 der LHO, erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 4010, Titel 68569, nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig
Realisierung: 14.02.08 SB VI-16 lfd. Nr. 1057
Zu dem Beschluss ergeht folgender Schlussbericht:
Auf der Grundlage des o.g. BVV-Beschlusses wurde am 17.09.2007 ein entsprechender Zuwendungsbescheid erteilt. Nach Eingang der Einverständniserklärung zum Zuwendungsbescheid wurde der Zuwendungsbetrag in Höhe von 300,00 € mit Fälligkeitsdatum 11.10.2007 auf das angegebene Konto des NBZ Hessenwinkel e.V. überwiesen. Der Verwendungsnachweis und Sachbericht wurden vollständig am 29.10. und 13.11.2007 vorgelegt. Die Prüfung des Verwendungsnachweises hat zum Ergebnis, dass
den aufgeführten Ausgaben in Höhe von insgesamt 300,00 €, Einnahmen aus der gewährten Zuwendung in Höhe von 300,00 gegenüberstanden;
die Eintragungen und der Abschluss als richtig und vollständig, die Notwendigkeit der Ausgaben, die wirtschaftliche und sparsame Verwendung und die Übereinstimmung der Angaben mit den Büchern und Belegen im Verwendungsnachweis bestätigt wurde;
im Sachbericht und zahlenmäßigen Verwendungsnachweis die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis transparent dargestellt wurde;
die Bereitstellung der Mittel für die erfolgreiche Realisierung des Projekts erforderlich war;
die Zielstellung, des im Bezirksinteresse liegenden Projekts, vollständig verwirklicht wurde;
die zweckentsprechende Verwendung der bewilligten Zuwendung bestätigt werden kann.
Eine Kopie des Sachberichtes erhält der Jugendhilfeausschuss.
Das Bezirksamt bittet um Anerkennung als Schlussbericht.
Gabriele Schöttler Dirk D. Retzlaff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Jugend und Schule
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