Auszug - Radfahren auf dem Europaradweg im Mentzelpark
Frau Schmitz begründet den gemeinsamen Antrag von SPD- und Fraktion B´90Grüne (Beitritt: CDU). Der Radweg R 1 führt u. a. auch durch die Grünanlage Menzelpark und ist dort als Schiebestrecke ausgewiesen. Der Uferweg ist mit 3,5 Metern ausreichend breit. Da es sich um einen bedeutenden Europaradweg handelt sollte er auch an dieser Stelle als solcher ausgewiesen und damit befahrbar sein. Aussprache: Frau Kant: Sie beantragt die Überweisung in den Ausschuss für UmGrIm, um überprüfen zu lassen, ob die derzeitige Baustelle und die damit verbundene Einschränkung der Breite des Radweges ein gefahrloses Befahren zulassen. BzStR Herr Hölmer: Es handelt sich hier um ein generelles Problem. So konnte dieses vor dem Rathaus Köpenick jetzt geklärt werden. In der zuständigen Senatsverwaltung versteht niemand, warum der Bezirk dort eine Schiebestrecke hat auf solch bedeutendem Radweg. Es besteht Handlungsbedarf. Er möchte verhindern, dass sich die Meinung verfestigt, dass der Bezirk unkompetente Regelungen trifft. Dadurch würden Fördermittel gefährdet, was fatal für den Bezirk wäre. Nach Beendigung der Bauarbeiten muss auch dort das Radfahren grundsätzlich möglich sein. Herr Sauerteig: Es gehe im Antrag um das grundsätzliche Befahren an dieser Stelle. Es käme auch keiner auf die Idee, die Schiebestrecke während der Bauarbeiten aufzuheben. Er bitte um Zustimmung zum Antrag. Frau Kant: Sie wolle hier nicht das Befahren verhindern, aber es wird dort ein runder Platz gebaut und deshalb sollte geprüft werden, ob die Fußgänger dann nach Fertigstellung auch den Weg gefahrlos nutzen können. Abstimmung Überweisung in den A. f. UmGrIm: Mehrheitlich abgelehnt. Abstimmung Ursprungsantrag: Einstimmig bei 6 Enthaltungen angenommen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Trasse des Europaradweges R 1 im Mentzelpark das Radfahren zu erlauben. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig. Enthaltung: 6.
Realisierung: (siehe Mitteilungen des Vorstehers (MdV) und sofern eingestellt in den Anlagen zur Drucksache)
17.10.07 1. ZB VI-11 lfd. Nr. 0680 15.02.08 2. ZB VI-16 lfd. Nr. 1038 14.08.08 2. ZB VI-21 lfd. Nr. 1408 05.11.08 4. ZB VI-23 lfd. Nr. 1628 28.02.09 5. ZB VI-27 lfd. Nr. 1896 19.05.09 6. ZB VI-30 lfd. Nr. 2116 17.10.09 7. ZB VI-34 lfd. Nr. 2442 12.01.10 8. ZB VI-37 lfd. Nr. 2708 10.05.10 9. ZB VI-42 lfd. Nr. 3085 24.08.10 10. ZB VI-45 lfd. Nr. 3316 01.04.11 11. ZB VI-53 lfd. Nr. 4528 01.06.11 12. ZB VI-54 lfd. Nr. 4680 11.08.11 13. ZB VI-56 lfd. Nr. 4931
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