Auszug - Bürgerfragestunde
BF 34/VI Astrid Bothe Thema: Gelände ehemaliger Gärtnerei zwischen Kleiner Lindenstraße und A113 Beantwortung durch BzBmin Frau Schöttler: Es war dem Bezirksamt nicht eindeutig klar, welche Fläche gemeint sei und Auskünfte über den Eigentümer von Privatflächen darf das Bezirksamt auch nicht erteilen. Liegenschaftsauskünfte und Bodenrichtwerte können beim Vermessungsamt eingeholt werden. Der Grundstückspreis ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Die 3. Frage kann das Bezirksamt nicht beantworten. Nachfrage Frau Bothe: Zum im Ort kursierendem Gerücht gehört, dass das Bezirksamt nunmehr Eigentümer des Grundstücks ist. Kann die gegebene Antwort so verstanden werden, dass es nicht an dem ist? BzBmin Frau Schöttler: Auf Grund der ungenauen Angabe zum vom Fragesteller angesprochenen Grundstück vermutet das Bezirksamt, dass eine private Fläche gemeint ist. Frau Bothe: Es handelt sich um die Fläche zwischen Kleiner Lindenstr. – A 113 (alt) – Hufenweg Straße, die nicht benannt ist (Tunnel unter der Autobahn). BzBmin Frau Schöttler: Diese Angabe ist wesentlich konkreter, jedoch muss sie die Antwort jetzt schuldig bleiben, da sie jetzt keinen Zugriff auf die Daten habe. BF 35/VI Robert Krüger Thema: Ausbau Müngersdorfer Straße Beantwortung durch BzStR Herrn Hölmer: Zu 1.) Im Auslegungsverfahren zur Müngersdorfer Straße wurden zu den tech- Zu 2.) In Vorbereitung auf einen Termin vor dem Oberverwaltungsgericht fand eine Querschnittszählung statt. Im Verfahren hat das Oberverwaltungsgericht Berlin die vom Bezirksamt vorgeschlagene Straßenraumbreite bestätigt. Es ist aber zu beachten, dass die Verkehrsbelegung nur ein der bei der Straßenplanung zu berücksichtigenden Aspekte darstellt. Daneben sind andere Entwurfselemente und spezielle Nutzeransprüche zu berücksichtigen. Des Weiteren ist mit den B-Plänen die planungsrechtlich zugelassene Bebauung an der Müngersdorfer Str. bisher nicht abgeschlossen, sodass mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens grundsätzlich gerechnet werden muss. Zu 3.) Mit der Festsetzung der genannten B-Pläne ist das Planungs- und Baurecht geschaffen. Auf dieser Grundlage können auch die erforderlichen Grundstücksankäufe getätigt werden. Es wurde begonnen, die vorliegenden Einwände auszuwerten und die Unterlagen für die Beschlussfassung durch die BVV zusammenzustellen. Er sei keinesfalls der Ansicht, dass das, was mal beschlossen wurde, in jedem Fall auch so umgesetzt werden muss. Er habe deshalb seine Ämter zur Überprüfung der Fakten aufgefordert, die damals Beschlussgrundlage waren, ob diese auch heute noch zutreffend sind. Das Ergebnis soll im Oktober vorliegen. Sollte sich herausstellen, dass sich die Koordinaten verändert haben, muss überlegt werden, ob die Straße wie geplant ausgebaut werden soll. Nachfrage Herr Krüger: Wie viele Grundstücke können noch bebaut bzw. ausgebaut werden, die eine Steigerung des Verkehrsaufkommens annehmen lassen? BzStR Herrn Hölmer: Genau dies wird u. a. nochmals geprüft.
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