Auszug - Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren "Schienenanbindung Ost an den Flughafen Berlin Brandenburg International"  

 
 
10. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.27 Beschluss:211/10/07
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 30.08.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0383 Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren "Schienenanbindung Ost an den Flughafen Berlin Brandenburg International"
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:211/10/07
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBA, BauStadt
  Hölmer, Rainer
Drucksache-Art:Antrag (dringl.)Schlussbericht in MdV

Begründung:

Herr Sauerteig begründet den Ursprungsantrag. Hintergrund des Antrages ist das Ergebnis der Prüfung der Unterlagen zur Schienenanbindung Ost an den Flughafen Berlin Brandenburg International. Dabei wurde festgestellt, dass die Bahn eine Anbindung über die Görlitzer Bahn bevorzugt. Dieses ist eine der möglichen Varianten. Wenn man sich dann die Bahnuntersuchungsvarianten anschaut, ist sie, die Bahn, sehr formalistisch vorgegangen. Variante 1 100 m links der Bahn und Variante 2 wäre 100 m rechts von der Bahn. Das ist nach Fraktionsmeinung eine unzulässige Variantenuntersuchung. Deswegen soll die Bahn aufgefordert werden, eine Variantenuntersuchung im Planfeststellungsverfahren durchzuführen, die auch dem Verfahren dann angemessen wäre.

Bei der bevorzugten Variante der Bahn müssten 14 ha Wald fallen und es wäre ein erheblicher Eingriff in die Natur. Es gibt auch von Fachleuten geprüfte Varianten, die auch in dem Verfahren untersucht werden sollten, die einen wesentlich geringeren Eingriff für Mensch und Natur mit sich bringen als auch weniger Kosten verursachen. Von daher wird das Bezirksamt gebeten, in seiner Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren die Bahn aufzufordern, die möglichen Varianten auch tatsächlich zu prüfen.

Herr Igel begründet den Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Unterstützt wird das Ansinnen, dass alle möglichen sinnvollen Varianten geprüft werden sollen. Er geht davon aus, dass das Bezirksamt auch schon Kontakte mit der Bahn aufgenommen hat und die sollten in diesem Verfahren auch so benannt werden. Allerdings, und das ist auch der einzige Einschub, den die SPD-Fraktion hier noch einmal deutlich machen wolle: „Dabei sollten Varianten geprüft werden, für die kein neues Planfeststellungsverfahren notwendig wird.“ Die SPD-Fraktion will nicht, dass das ganze Verfahren neu aufgerollt werden muss und möglicherweise über mehrere Jahre keine Schienenanbindung möglich ist. Deshalb bitte er um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.

 

Aussprache:

Herr Franzke: Unbenommen ist sicherlich, dass man seine Zweifel anmelden kann, ob die Bahn wirklich ernsthaft richtige Varianten einbezogen hat. Wenn man in einem Planfeststellungsverfahren ist, man dort Varianten zur Prüfung hat, und man sagt, man wolle noch andere Varianten prüfen, muss dieses Verfahren zumindest noch mal soweit geöffnet werden, dass ich diese Varianten in diese Prüfung einbeziehen kann. Das Ergebnis dieser Prüfung hätte dann ein neues Einwendungsverfahren zur Folge. Aus seiner Sicht wäre es nur möglich, dass man das Bezirksamt beauftragt, in seiner Stellungnahme dort deutlich zu machen, dass die BVV mit den Varianten, die dort vorgesehen sind, nicht einverstanden ist und ein neues Verfahren will. Das würde er für logisch und richtig befinden, wenn es die Mehrheit dieses Hauses so beschließt. Eigentlich sind Antrag und Änderungsantrag aber nicht zielführend, da so keine neue Prüfung erreicht wird. Deshalb schlage er die Überweisung in den A. f. StaV vor.

Herr Sauerteig: Natürlich wird der Änderungsantrag übernommen. Die Bedenken von Herrn Franzke teile er allerdings nicht. Wenn es zu einer neuen Variantenuntersuchung kommt, würde es sich allenfalls um Wochen verzögern, aber nicht um Monate und schon gar nicht um Jahre.

Herr BzStR Hölmer: Herr Franzke hat die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung beantragt und er möchte auf das sehr enge Zeitkonzept hinweisen, da der Bezirk bis zum 26.09.2007 seine Stellungnahme liefern muss. Damit ist nur noch wenig Zeit, Dinge im Ausschuss zu diskutieren und dann gegebenenfalls aufzunehmen. Es macht also keinen Sinn, in Bezug auf das Zeitkorsett, noch riesige Debatten durchführen zu wollen. Was da letztendlich geht und was da nicht geht, das ist, so glaube er, auf die Schnelle nicht zu klären.

BzVV: Wir haben jetzt einen Antrag auf Ausschussüberweisung StaV. Darüber möchte ich jetzt abstimmen.

Abstimmung Überweisung: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung Änderungsantrag: Mehrheitlich angenommen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in seiner Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren „Schienenanbindung Ost an den Flughafen Berlin Brandenburg International“ darauf zu dringen, dass nicht nur Varianten zwischen BBI und der Görlitzer Bahn, sondern auch Varianten zwischen BBI und dem Bahnaußenring bzw. der S-Bahnstrecke nach Schönefeld als Ostanbindung für den Bahnhof von BBI untersucht werden. Dabei sollten Varianten geprüft werden, für die kein neues Planfeststellungsverfahren notwendig wird

Aus all diesen Variantenuntersuchungen sollte dann die am besten geeignete Variante zur Anbindung ausgewählt werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                mehrheitlich.


  Beschluss: 30.08.2007 BVV Treptow-Köpenick mit Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 31.10.2007 realisiert Verantwortlich:
BA, BauStadt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 21.09.2007  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

31.10.07 SB VI-11 lfd. Nr. 0703

 

Zu dem o. g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht:

 

Die Stellungnahme des Bezirksamtes beanstandet, dass die in den Antragsunterlagen dargestellte Planrechtfertigung nicht ausreicht, um das Vorhaben nachvollziehbar zu begründen.

Es wird gefordert, dass gemäß dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung, welcher der bezirklichen Stellungnahme beiliegt, nicht nur Varianten für eine Bahnanbindung zwischen BBI und Görlitzer Bahn, sondern auch Anbindungen an den Bahnaußenring bzw. die S-Bahnstrecke zu untersuchen sind.

 

Die durch den Bezirksstadtrat für Bauen und Stadtentwicklung unterzeichnete Stellungnahme des Bezirksamtes vom 26.09.2007 wird diesem Bericht beigefügt.

 

Das Bezirksamt bittet um Bestätigung des Schlussberichtes

 

 

Gabriele Schöttler                                                                     Rainer Hölmer

Bezirksbürgermeisterin                                                  Bezirksstadtrat für

                                                                                                Bauen und Stadtentwicklung

 

1

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Abteilung Bauen und Stadtentwicklung

Bezirksstadtrat

 

 

 

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, PF 910240, 12414 Berlin (Postanschrift)

 

Dienstgebäude:

Alt-Köpenick 21

12555 Berlin

 

Zimmer: 110

E-mail: 

Rainer.hoelmer@ba-tk.verwalt-berlin.de

 

 

Bei Schriftwechsel bitte die Postanschrift verwenden!

 

 

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

VII E 3

 

Herrn Yurdakul

Geschäftszeichen               Telefon                        Telefax                                    Datum

BauStadtDez                    (030) 6172 2202         (030) 6172 2206                    

 

 

Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben "Schienenanbindung Ost an den Flughafen BBI"

Ihr Schreiben vom 16.07.2007

 

Anlage:    BVV-Beschluss Nr. 211/10/07 v. 30.08.2007

 

Sehr geehrter Herr Yurdakul,

 

die übergebenen Unterlagen wurden im Bezirksamt Treptow-Köpenick durch das Amt für Umwelt und Natur, Fachbereiche Umweltschutz und Naturschutz, das Tiefbauamt sowie das Stadtplanungsamt geprüft.

Das Stadtplanungsamt ist durch Bezirksamtsbeschluss vom 08.05.2002 mit der Erstellung der bezirklichen Stellungnahme in Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren beauftragt.

 

Die Stellungnahme des Fachbereiches Naturschutz ist in diese Stellungnahme eingegangen. Durch das Tiefbauamt und den Fachbereich Umweltschutz wurden keine Bedenken geäußert.

 

Planrechtfertigung

 

Generell ist zu beanstanden, dass die in den Unterlagen dargestellte Planrechtfertigung nicht ausreicht, um das Vorhaben nachvollziehbar zu begründen.

Insbesondere ist nicht erkennbar, warum die Anbindung gerade an die Strecke der Görlitzer Bahn erfolgt und keine anderen östlich vom Flughafen abgehenden Trassenvarianten geprüft wurden. Hier ist eine Ergänzung der Unterlagen durch Darstellung des Betriebskonzeptes der DB AG für den gesamten Süd-Ost-Raum  Berlins und das angrenzende Umland erforderlich.

 

 

Trassenwahl

 

Gemäß dem beiliegenden Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung sind nicht nur Varianten für eine Bahnanbindung zwischen BBI und Görlitzer Bahn, sondern auch Varianten zwischen BBI und dem Bahnaußenring bzw. der S-Bahnstrecke nach Schönefeld zu untersuchen. Es sollten Varianten geprüft werden, für die kein neues Planfeststellungsverfahren notwendig wird. Aus allen untersuchten Varianten ist dann die am besten geeignete Variante zur Anbindung ausgewählt werden.

 

Auch die Entscheidung für Variante 4b als Vorzugsvariante der bisher gegenübergestellten Varianten kann nicht ohne Weiteres mitgetragen werden.

Der in den Unterlagen dargestellte Variantenvergleich weist verschiedene Unklarheiten auf:

·        So stellt sich die Frage, warum bzgl. Funktionsverlust und Funktionsbeeinträchtigung von Böden mit regional besonderer Standortkombination die Variante 2 günstiger bewertet wird als die Varianten 4a/4b, obwohl sie südlicher liegt als diese Varianten (vgl. Anlage 1 S.10).

·        Hinsichtlich der Bewertung Klima/Luft wird die Variante 1 auf den letzten Rang gesetzt, andererseits jedoch als am Besten abschneidende Trasse bezeichnet. Diese Argumentation ist widersprüchlich (vgl. Anlage 1 S.12).

·        Unter dem Abschnitt Landschaftsbild wird die anlagebedingte Unterbrechung von Wegebeziehungen benannt, jedoch nicht bewertet. Es trifft zwar zu, dass alle Varianten mit Wegeunterbrechungen verbunden sind, jedoch sind die Auswirkungen auf die Nutzer der Wege unterschiedlich. Da das größte Nutzerpotential aus dem Wohngebiet Bohnsdorf zu erwarten ist, sind hier die weiter südlich gelegenen Trassen günstiger, da damit ein größeres an Bohnsdorf angrenzendes nutzbares Erholungsgebiet verbleibt. Dies ist zu ergänzen und auch in die Bewertung aufzunehmen (vgl. Anlage 1 S.18).

·        Beim zusammenfassenden Vergleich (vgl. Anlage 1 S.21) fehlt die Tabelle über die Konfliktschwerpunkte.

 

Die Rangfolge der einzelnen Schutzgüter und der zusammenfassende Vergleich aller Varianten ist damit nicht nachvollziehbar begründet. Insoweit wird der Variante 4b nur unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die zu überarbeitende nachvollziehbare Begründung diese auch bestätigt.

Die südlicheren Varianten 5 und 6 sollen aber aus naturschutzrechtlicher Sicht ausscheiden.

Gleiches gilt für die Variante 1 aufgrund der hier auftretenden sehr hohen Belastungen der Ortslage Bohnsdorf durch Lärm und Erschütterungen.

 

Landschaftspflegerischer Begleitplan

 

Der LBP ist nicht geeignet den Eingriff in Natur und Landschaft angemessen zu bewältigen.

Die Kompensationsfaktoren für z.B. Forst 1:1, Waldmantel 1:1, etc., sind deutlich zu niedrig angesetzt.

Die Kompensationsfaktoren müssen daher korrigiert werden. Der Zeithorizont für die Wiederherstellung der einzelnen Biotope ist dabei angemessen zu berücksichtigen.

Die Eingriffe im Berliner Raum sollen auch in Berlin kompensiert werden. Vor allem, wenn ohnehin kein räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ersatzmaßnahme gegeben ist. Dies betrifft die Ersatzmaßnahmen E4 und E5, für die nur in Brandenburg Kompensation vorgesehen ist.

Der Kompensationsfaktor für die Maßnahme E7 mit 4:1 ist für den Abriss von Hochbauten deutlich überbewertet. Der Abriss von Hochbauten ist generell als Kompensationsmaßnahme unverhältnismäßig, weil die Auswirkung auf den Naturhaushalt in der Regel nur durch die Entsiegelung erzielt wird.

Im vorliegenden Fall ist auch die Auswirkung auf das Landschaftsbild gering, weil die Gebäude von vorhandenen Wegeführungen aus kaum wahrnehmbar sind.

 

 

 

Artenschutz:

 

Wie bereits von den Gutachtern in der Anlage 9.3, Kapitel 6, ausgeführt,  sind die Aussagen artenschutzrechtlicher Art als vorläufig zu betrachten und können deshalb nicht abschließend bewertet werden.

Die Vorlage ist diesbezüglich nicht prüffähig.

Bei weiteren Untersuchungen sind unbedingt die Artengruppen Libellen und Amphibien mit zu erfassen.

 

Im UG existiert eine Erdkrötenpopulation (über 100 Expl.), weitere Arten sind zu erwarten.

Der Ausgleich wegfallender Bruthöhlen durch außerhalb des betroffenen Bereiches momentan nicht besetzte Baumhöhlen als potentielle Quartiere ist nicht akzeptabel, hier ist ein Ausgleich mit Kunsthöhlen (mind. 1:2) erforderlich.

Um das Verfahren fehlerfrei durchzuführen ist die Inaussichtstellung der entsprechenden Befreiungen durch die Oberste Naturschutzbehörde erforderlich, im vorliegenden Fachbeitrag wird diese nur aus gutachterlicher Sicht vermutet.

 

 

Wegebeziehungen - Erholungsfunktion

 

Querung Görlitzer Bahn

 

Die übergebenen Unterlagen enthalten im Bereich der künftigen Anbindung der Bahntrasse an die Görlitzer Bahn lediglich eine Überführung über die südliche Verbindungskurve als Zugang zum entstehenden Gleisdreieck. Der vorhandene Waldweg in Verlängerung des Sandbacher Weges wird unterbrochen und es wird keine Querungsmöglichkeit der Görlitzer Bahn geplant. Hierzu fehlt jede inhaltliche Abwägung bzw. Begründung, die Unterlagen enthalten lediglich die Aussage, dass von der ehemals vorgesehenen Querung der Görlitzer Bahn nach einer Überprüfung der Wirtschaftlichkeit Abstand genommen wurde.

 

Dieser Planung wird durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick nicht zugestimmt.

 

Die Wegebeziehung über die Görlitzer Bahn am km 16,4 war bis zum Jahr 2004 in Form eines Bahnüberganges vorhanden. Mit der Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 01.04.2004 wurde dem Rückbau des  Bahnüberganges unter Zurückweisung der durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geäußerten Bedenken zugestimmt. In der Begründung zur Plangenehmigung ist die Aussage enthalten, , dass der Bahnübergang im Zuge eines anderen Bauvorhabens, nämlich der Ostanbindung des Flughafens Berlin-Schönefeld, durch eine Wegeführung ersetzt werden soll. Diese Aussage war damals auch Bestandteil der Antragsunterlagen zur Schließung des vorhandenen Überganges durch die DB Netz AG. Entsprechende Planunterlagen wurden uns als Entwurf übergeben.

Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt weiterhin ein Schreiben der DB Netz AG vom 23.12.2004 vor, nach dem „im Zusammenhang mit dem Bau der Schienenanbindung für den Flughafen Schönefeld in absehbarer Zeit ein Kreuzungsbauwerk errichtet werden soll“.

Damit entspricht die vorliegende Lösung nicht den bisherigen Abstimmungen zwischen der DB Netz AG und dem Land Berlin sowie dem Bezirk Treptow-Köpenick.

 

Gegen die Absicht der Schließung des Bahnüberganges wurde seitens der Bezirke Treptow und Köpenick und auch seitens des gemeinsamen Bezirks Treptow-Köpenick beginnend ab 1995 bereits mehrfach Bedenken geäußert.

Insbesondere im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Flughafens Schönefeld mit der dazugehörigen Verkehrsanbindung wurde auf die Bedeutung des Erhalts der durchgängigen Wegeverbindung zwischen der Ortslage Bohnsdorf, dem Grünauer Stadtforst und dem Naherholungsgebiet am Langen See verwiesen.

 

 

Die bezirkliche Stellungnahme vom 05.06.2003 zum Plangenehmigungsverfahren ESTW-A Königs-Wusterhausen enthielt die Maßgabe, die bauzeitliche Sperrung des Bahnübergangs km 16,4, die sich hier nur auf den Bau von Kabeltrassen bezog, auf ein Minimum zu beschränken.

Weitere Schreiben des Bezirkes Treptow-Köpenick wurden am 06.08.2003 und am 01.10.2003 an die DB Projektbau GmbH als durch die Bahn beauftragtes Planungsbüro sowie am 16.05.2007 an die DB Netz AG gerichtet.

Mit Schreiben des Bezirksstadtrates für Bauen und Stadtentwicklung vom 27.02.2004 im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens zum Wegfall des Bahnüberganges wurde der ersatzlosen Schließung des Bahnüberganges nicht zugestimmt.

 

Diese vielfältigen Bemühungen des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin wurden vollständig negiert. In den vorliegenden Antragsunterlagen erfolgt keine Auseinandersetzung mit den Interessen der Nutzer und des Landes Berlin.

 

Bei der Wegeverbindung zwischen dem Sandbacher Weg in Bohnsdorf, dem Alten Radelander Weg im Grünauer Forst und dem Langen See handelt es sich um einen wichtigen Bestandteil der Wege- und Freiraumplanung im Süd-Ost-Raum Berlins. Die Möglichkeit der Querung ist von entscheidender Bedeutung für die durch den Senat geplante überregionale Fahrradroute RR 10 vom Schlossplatz Mitte nach Eichwalde.

Im Rahmen des Regionalparks Müggel-Spree soll in diesem traditionellen Zielgebiet ein fein verzweigtes Netz von Wander-, Radwander- und Reitwegen entwickelt werden. Bahntrassen ohne Querungsmöglichkeiten wirken hier als besonders beeinträchtigende Barrieren.

Für das lt. Landschaftsprogramm Berlin als „Naherholungsgebiet mit besonderer Bedeutung“ ausgewiesene Gebiet dient die Schaffung eines Wegesystems für Erholungssuchende der Verknüpfung der Teilräume Berlins untereinander und mit dem Umland.

 

Auch wenn es sich nicht um eine direkte Verbindung von öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen handelt, liegt der Erhalt der Wegeverbindung unter Beachtung der Erholungsfunktion des Waldes im öffentlichen Interesse. Die Wälder Berlins gelten in vollem Umfang als „Schutz- und Erholungswälder“ im Sinne des Bundeswaldgesetzes. Die Schließung des Übergangs schränkt die Erholungsfunktion ein und hat somit negative Auswirkungen auf das Umweltschutzgut Mensch.

Ebenso trifft nicht zu, dass der Weg nicht öffentlich sei. Nach § 14 Abs. 2 Berliner Waldgesetz ist die öffentliche Nutzung von Waldwegen für Fußgänger und Radfahrer ausdrücklich gestattet.

 

Die vorhandenen Übergänge über die Görlitzer Bahn am Kablower Weg sowie an der Waldstraße (Eichwalde) können auf Grund ihrer Entfernungen (Kablower Weg 1,5 km, Waldstraße 2,1 km) die Funktion des Übergangs am km 16,4 nicht ersetzen.

 

Ausgehend hiervon bekräftige ich nochmals die Forderung zur Wiederherstellung einer die Görlitzer Bahn querenden durchgehenden Wegebeziehung für Fußgänger und Radfahrer im Bereich des geplanten Bahndreiecks der Ostanbindung . Die Bedeutung dieser Querung wird unterstrichen durch Aufnahme in den im Rahmen des Gemeinsamen Strukturkonzeptes zur Flughafenumfeldentwicklung (GSK FU BBI) erstellten Maßnahmenkatalog der aus kommunaler Sicht gebotenen Handlungserfordernisse.

 

Querung der Bahnanlagen im Bereich Plumpengraben

 

In den Unterlagen zur UVS wird bereits ausgeführt, dass bei der Errichtung der Schienenanbindung in allen Varianten ein hohes Risiko für die Schutzgüter Mensch und Landschaftsbild besteht. Das wird aus Sicht der Landschaftsplanung des Bezirkes Treptow-Köpenick  bekräftigt. Dabei wird Bezug auf die Zerschneidungswirkung und den Verkammerungseffekt genommen. Dieser besteht aber in erster Linie auch darin, dass bestehende Wegebeziehungen gekappt werden.

 

 

Infolge des Flughafenausbaus und des Baus der Schienenanbindung Ost erfährt der

Landschaftsraum enorme Beeinträchtigungen der Schutzgüter Erholungsnutzung und Mensch in Bezug auf Lärm und andere Immissionen. Um den Grünauer Forst in seiner Funktion als Erholungswald zu unterstützen, ist es unbedingt notwendig, die bestehenden Potentiale, wozu der Erlebnisbereich des Plumpengrabens zweifelsohne gehört, zu stärken.

Weiterhin stellt der Plumpengraben durch seine Ausrichtung ein wichtiges Landschaftselement dar, das wesentlich die Verknüpfung der Berliner Waldgebiete in das Umland und umgekehrt ermöglicht und eine effektive Stärkung dieser Beziehungen darstellt.

Die bezirklichen Konzeptionen sehen eine Fortführung des Plumpengrabengrünzuges im nördlichen Verlauf planerisch vor, wozu auch die Erlebbarkeit durch begleitende Wege gehört. Im Bereich der Forstflächen ist dies bereits größtenteils realisiert.

 

 

Gerade entlang des Plumpengrabens führt derzeit parallel zum Graben ein Waldweg. Dieser ist auf Grund seiner Lage an einem für das Landschaftsbild durch visuellen und artenspezifischen Abwechslungsreichtum besonders wertvollen Element von besonderer Bedeutung für die Erholungsnutzung.

In der durch die Bahn hier beantragten Vorzugsvariante wird der Plumpengraben auf dem Gebiet des Grünauer Forstes gequert. Dabei wird zwar eine artgerechte Querungsmöglichkeit für Tiere geschaffen, jedoch der bestehende Fußweg nicht verbunden. Aus Sicht des Bezirkes Treptow-Köpenick ist diese weitere Beeinträchtigungen vermeidbar und aus diesem Grunde nicht hinnehmbar.

Es ist daher zusätzlich eine Querungsmöglichkeit der Bahnanlagen für Fußgänger im Bereich des Plumpengrabens einzuordnen.

 

Bauablauf

 

Die Aussagen zu den Umleitungsstrecken während der Bauzeit der Straßenbrücken sind widersprüchlich und daher zu überarbeiten.  Die Brücke im Zuge der A 113 alt kann sich nicht gleichzeitig im Bau befinden und als Umleitungstrasse dienen.

 

Schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen

 

Die Untersuchungen sind dahingehend zu ergänzen, dass auch die Auswirkungen betrachtet werden, die sich aus der geplanten neuen Schienenanbindung auf die Görlitzer Bahn / Strecke 6142 zwischen Bahnhof Grünau und km 15,0 / Abgang der nördlichen Verbindungskurve ergeben. Auch hier werden zusätzliche Lärm- und Erschütterungsemissionen auftreten, die sich auf die Wohngrundstücke in Bohnsdorf auswirken.

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

 

 

Rainer Hölmer

 

 

 
 

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