Auszug - Sondermittel für CABUWAZI Kinder- und Jugendzirkus e.V. Altglienicke (SM 733)
Die Vorlage zur
Beschlussfassung des BzVV zu Sondermitteln wird über die Konsensliste
angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Dem CABUWAZI Kinder- und Jugendzirkus e.V. Altglienicke werden für das Projekt Gestell/Rüstung für die Bühnenrückwand des neuen Veranstaltungszeltes 2495,00 € aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2007 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der
Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushalts-
rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der
nach Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung: 28.09.07 SB VI-10 lfd. Nr. 0619 Zu dem Beschluss ergeht folgender Schlussbericht: Auf der Grundlage des o.g. BVV-Beschlusses wurde am 14.06.2007 ein entsprechender Zuwendungsbescheid erteilt. Nach Eingang der Einverständniserklärung zum Zuwendungsbescheid wurde der Zuwendungsbetrag in Höhe von 2.495,00 € mit Fälligkeitsdatum 01.07.2007 auf das angegebene Konto des Cabuwazi Kinder- und Jugendzirkus e.V. überwiesen. Der Verwendungsnachweis und Sachbericht wurden vollständig am 29.08.2007 vorgelegt. Die Prüfung des Verwendungsnachweises hat zum Ergebnis, dass · den aufgeführten Ausgaben in Höhe von insgesamt 2.494,89 €, Einnahmen aus der gewährten Zuwendung in Höhe von 2.495,00 gegenüberstanden. Von der Rückforderung des der Differenzbetrages in Höhe von 0,11 € wird gem. Nr. 8.6 AV zu § 44 LHO und aus Kostengründen abgesehen; · die
Eintragungen und der Abschluss als richtig und vollständig, die Notwendigkeit
der Ausgaben, die wirtschaftliche und sparsame Verwendung und die
Übereinstimmung der Angaben mit den Büchern und Belegen im Verwendungsnachweis
bestätigt wurde; · im Sachbericht und zahlenmäßigen Verwendungsnachweis die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis ausreichend dargestellt wurde; · die Bereitstellung der Mittel für die erfolgreiche Realisierung des Projekts erforderlich war; · die Zielstellung, des im Bezirksinteresse
liegenden Projekts, vollständig verwirklicht · die zweckentsprechende Verwendung der bewilligten Zuwendung bestätigt werden kann. Eine Kopie des Sachberichtes erhält der Jugendhilfeausschuss. Das Bezirksamt bittet um Anerkennung als Schlussbericht. Gabriele Schöttler Dirk D. Retzlaff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Jugend und Schule |
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