Auszug - Lösungen im Rahmen der Härtefallregelung (beschlossen am 04.12.) für Projekte der Jugendarbeit im I. Quartal 2003
Verwaltung (FB 1-L): Die dem Vorschlag A der
Verwaltung (s. Beschluss vom 04.12.2002) zugrunde liegende Berechnung der
Fördersummen basiert auf Mindeststandards. Mit fünf Trägern wurden aufgrund des
Beschlusses vom 04.12.2002 über Härtefallregelungen und der daraus
resultierenden Benachteilung Verhandlungen geführt: Der Kinderring Berlin
e.V. mit dem Projekt Abenteuerspielplatz (ASP) “Kuhfuß” erhält für die ersten
drei Monate eine ergänzende personelle Verstärkung. Der FIPP e.V., Projekt:
Abenteuerspielplatz “Waslala” weist aufgrund der Tierhaltung, der
Betriebskosten 2000 und der Einnahmesituation Besonderheiten auf, denen
gleichfalls durch personelle Unterstützung und einem finanziellen Ausgleich der
Einnahmen- und Ausgabenberechnung Rechnung getragen wird. Das Projekt “Firl 35” der Kindervereinigung Berlin
e.V. erforderte Nachverhandlungen, weil die SAM-Stelle des Arbeitsamtes
weggefallen und damit ein
Differenzbetrag bei den Personalkosten entstanden ist. Weiterhin wurden Verhandlungen mit dem Arbeitskreis
Medienpädagogik e.V., Projekt: “Insel”
geführt, welche dazu führten, dass eine pädagogische und eine technische
Stelle ab Januar 2003 bis auf weiteres durch den öffentlichen Träger untersetzt
wird.
Der Träger Christliches
Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. beabsichtigt das Projekt “Cimbernclub” zu
beenden, es ist zu prüfen, wie dieser Standort in Altglienicke weiterhin
genutzt werden kann bzw. sollte sich der JHA im Januar damit befassen. Der
Träger wurde um eine ordentliche Abwicklung des Personals gebeten. Der
“Cimbernclub” ist kein Härtefall, der Träger ist an einer weiteren Nutzung aber
nicht interessiert. JHA: Welche personelle Verstärkung ist ab Januar
für den ASP “Waslala” vorgesehen? Wie sieht es mit dem
Projekt “Firl 35” aus? Wird bei der Insel noch
weiterverhandelt? Für die
Abenteuerspielplätze wurden zwei Stellen aus dem CooP Programm zugesagt, ist
die Verwaltung dazu überhaupt autorisiert? Verwaltung: Alle
Projekte werden von Einschnitten betroffen sein. Die Mindeststandards können
bei den Abenteuerspielplätzen gehalten werden, bei den Öffnungszeiten wird es
aber Einschränkungen geben. Es werden Verhandlungen mit den Trägern geführt,
nicht zuletzt, weil auch Personen betroffen sind. Bei dem ASP “Waslala” sind die Sachkosten
aufzustocken. Das Projekt “Firl 35” wird um 1.000 € aufgestockt. Bezüglich CooP ist die Verwaltung nicht zu
autorisiert, da nicht Arbeitgeber. Hierzu gab es Absprachen mit dem Träger der
Maßnahme (Kreisjugendring e.V.) der in Zusammenarbeit mit den ASP und der
Verwaltung eine personelle Unterstützung umsetzen wird. Sollte es so nicht funktionieren, kann evtl. Personal
von uns gestellt werden. Diesen “Verleih” muss der Träger finanzieren (Personalrechtliche
Prüfung notwendig). JHA: Projekt Cimbernclub: Der Dienstbetrieb soll
bis Ende März aufrechterhalten bleiben, entsprechend soll sich der Träger (CJD
e.V.) daran gebunden fühlen. Wenn wir uns für die Weiterführung von
Lückekinderarbeit an diesem Standort entscheiden, dann muss das Projekt
ausgeschrieben werden und die Übergabe der Einrichtung an den neuen Träger
sollte ohne großen zeitlichen Zwischenraum stattfinden. Bis 31.03.2003 aufrechterhalten und heute beschließen Pause: 5 Minuten Es
wird folgender Beschlussvorschlag (1. – 4.) im JHA eingereicht: 1. Der Cimbernclub wird unabhängig von der Entscheidung
des Trägers in die Betrachtung der Versorgungsnotwendigkeiten einbezogen. 2. Der JHA erwartet vom CJD e.V., dass bis zum 31.03.2003
ein geregelter Betrieb aufrechterhalten wird. 3. Der JHA wird bis Mitte Februar auf Vorlage der
Verwaltung zur Perspektive der Jugendarbeit in Altglienicke beschließen. 4. Für die ggf. notwendige Ausschreibung des Cimbernclubs
soll die Verwaltung diese umgehend vorbereiten. JHA: Es wird die Frage aufgeworfen, ob dieser
Beschluss überhaupt erforderlich (für den Träger) und die Weiterführung der
Arbeit finanziell gewährleistet ist? Das Projekt könnte von Personen übernommen werden, die
vor der Arbeitslosigkeit stehen. Der vorliegende Beschlussantrag fordert auch
andere Träger auf, ihr Interesse zu bekunden. Der Jugendhilfeausschuss hat die Funktion über die
Zukunft des Projekts zu entscheiden und Verantwortlichkeit gegenüber Kindern
und dem Personal zu zeigen, damit die Betroffenen schnell wissen woran sie
sind. Verwaltung: Bei einem Betriebsübergang wäre der
neue Träger verpflichtet, auch dass Personal zu übernehmen. Diesen Träger zu
finden, wird sehr schwierig sein. Abstimmung über den
vorliegenden Beschlussvorschlag Ergebnis: JA
Einstimmig NEIN 0 ENTHALTUNGEN 0 Angenommen Für
den FIPP e.V. wird Rederecht beantragt. Abstimmungsergebnis: JA Einstimmig Frau
Sieg vom Fipp e.V.: Für den Abenteuerspielplatz “Waslala” wurde für die ersten
drei Monate eine Lösung mit der Verwaltung zur Aufrechterhaltung des
Dienstbetriebes gefunden, danach wurde eine 25 Std. Woche vereinbart. Die
Standards (für Lückekinder) sind nicht aufrechtzuerhalten. Es ist erforderlich,
dass darüber gesprochen wird, was Mindeststandards für Abenteuerspielplätze
sind! |
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