Auszug - Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung des JHA ist in einigen Punkten überarbeitungswürdig. Insbesondere der Punkt 12 "Befangenheit" bedarf einer zeitnahen Neuregelung. Der JHA ist sich einig, dass eine gemeinsame Klausur für die Finalisierung der Geschäftsordnung durchgeführt werden soll. Bis zu dieser Klausur ersetzt der JHA vorläufig den bisherigen §12 durch den Vorschlag des Rechtsamtes bzw. der Senatsverwaltung wie folgt: § 12 Mitwirkung bei Beratung In den Fällen der Befangenheit darf das befangene
Mitglied auch an unmittelbar verfahrenserheblichen Beratungen nicht teilnehmen.
Hierzu gehören Beratungen, die unmittelbar im Vorfeld der Entscheidung liegen.
Danach ist eine Teilnahme an der Beratung zu Anträgen, die noch am gleichen Tag
zur Abstimmung gestellt werden, regelmäßig nicht zulässig. Die vorläufige neue Geschäftsordnung wird mit 8:4 Stimmen in Kraft gesetzt. Das BVV Büro wird gebeten, die Geschäftsordnung entsprechend abzuändern und den Mitgliedern des Ausschusses in schriftlicher Form erneut zukommen zu lassen. Es wird folgender Beschluss gefasst : GO des JHA neu: § 12 Mitwirkung bei Beratung In den Fällen der Befangenheit darf das befangene
Mitglied auch an unmittelbar verfahrenserheblichen Beratungen nicht teilnehmen.
Hierzu gehören Beratungen, die unmittelbar im Vorfeld der Entscheidung liegen.
Danach ist eine Teilnahme an der Beratung zu Anträgen, die noch am gleichen Tag
zur Abstimmung gestellt werden, regelmäßig nicht zulässig. Abstimmungsergebnis: dafür: 8. dagegen: 4. Enthaltung: . |
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