Auszug - Wiedererrichtung einer JFE
Der JHA bittet den heute eingeladenen Leiter des
Hochbauamts, Herrn Luther um Erläuterungen zu dem Stand des Wiederaufbaus der
abgebrannten “Bude” (s. auch Protokoll der JHA-Sitzung vom 18.09.2002.) Herr Luther:
Die Submission zur Aufstellung eines Containers erfolgte am 01.10.2002. Der
Auftrag zum Aufbau des Containers kann in der kommenden Woche erteilt werden. JHA: Warum verzögerte sich der jetzige Verfahrensstand
um elf Monate? Herr Luther:
Im Februar 2002 wurden wir durch die Fachabteilung informiert, dass die “Bude”
abgebrannt sei. Am 25.02.2002 erfolgte unsere fachliche Stellungnahme an die
Abteilung Jugend und Sport, welche daraufhin die anvisierten Kosten i.H.v.
57.000 € als nicht finanzierbar erklärte. Alternativ wurden deshalb Angebote
für die Aufstellung eines Containers eingeholt. Die Kosten für die Installation
der Wasser- Abwasserleitungen sowie Elektro- und Heizungsanschluss sind in 2002
nicht zu finanzieren. Der Bauantrag wurde am 18.04.2002 gestellt, die
Baugenehmigung lag am 09.09.2002 vor. Das Ergebnis der beschränkten Ausschreibung beziffert
eine Finanzierungssumme i.H.v. 15.734 €. Herr Retzlaff: Der JHA kann davon
ausgehen, dass der Container bis Ende November 2002 aufgebaut wird. Die
Zusammenarbeit beider Abteilungen wird für die Zukunft favorisiert. Herr Luther erklärt,
dass er direkter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung steht. JHA: Die zügige Bearbeitung durch das Hochbauamt wird
begrüßt, es stellt sich aber die Frage, in welcher Form die Abteilung Jugend
und Sport zwischen Mai 2001 (“Bude” abgebrannt) und Februar 2002 in der
Angelegenheit tätig war? Die entstehenden Kosten für Elektrizität und Wasser
sind dem JHA bitte schriftlich mitzuteilen. Verwaltung: Der
Fachbereich 1 des Jugendamtes hat nach dem Brand kontinuierlich über den
Sachstand informiert und im September 2001 mit den betroffenen Jugendlichen
Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Die Jugendlichen haben bis Dezember 2001
Angebote zum Wiederaufbau eingeholt, die durch die Verwaltung zeitnah
überarbeitet wurden mit der Folge, dass der Bauantrag im Februar 2002 gestellt
werden konnte (s. Anlage 6 zum Protokoll.) BzStR und Verwaltung auf Nachfragen aus dem JHA zu Top
3: Umzug FB 4: Das 3. OG ist mit dem Fahrstuhl nicht
erreichbar, die Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten ist erfolgt, die 1.
Etage und die Toiletten sind behindertengerecht eingerichtet. JC Grimau: Der bauliche Zeitplan ist z.Zt. nicht
benennbar. Die erste Etage ist gestrichen, die Einrichtung fast komplett
geräumt. Finanzierung von Zivildienstleistenden: Akuter
Handlungsbedarf für den Zeitraum Oktober und November ist nicht gegeben. Ehem. Bibliothek Rudower Str. 37: Das Gebäude gehört
zum Fachvermögen der Abt. Bildung, Kultur und Bibliotheken. Die Form der evtl.
Nachnutzung ist hier nicht bekannt. Pause |
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