Auszug - Straßenbenennung nach Siegfried Berger
Herr Igel berichtet, dass nach Auskunft des Bezirksamtes eine
Straßenbenennung “Am Bollehof” unter Hinweis auf die
Schwierigkeiten mit Doppel- und Mehrfachbenennungen bei mehrfach genutzten
Bestimmungswörtern gemäß Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner
Straßengesetzes nicht möglich ist. Herr Richter stellt die Person Carl Bolle vor. Er hebt besonders
das soziale Engagement Bolles vor, gegen Siegfried Berger hat er nichts. Die
Straße 230, direkt am Funkwerk, könnte nach Berger benannt werden. Herr Kotzner berichtet über das Verfahren des Vorschlags zur
Straßenbenennung, dass es im Februar die Information gab, dass die Straße 244
benannt werden solle. In der Straße könne sich niemand mit Siegfried Berger
identifizieren, weil niemand im Funkwerk arbeitete, die historischen Wurzeln
der Straße sind andere. Er sieht zwei Parteien: Herr Igel und die Straße 244.
Durch den Artikel von Herrn Igel im Abendblatt, wo er Bolle negativ bewertete,
ist Herrn Igels Image in der Straße nicht gestiegen, er hat eine sture und
einseitige Haltung. Es sollte vielmehr eine Tafel für Berger am Funkwerk geben. Herr Laube: Noch nie wurde ein Straßenname gegen die Anwohner
beschlossen, evtl. ist eine Ausnahme möglich. Herr Stahr: weißt darauf hin, dass die BVV einen Beschluss
gefasst, eine Straße nach Siegfried Berger zu benennen. Die vorgeschlagene
Straße hat nur eine Nummer, nun gibt es plötzlich einen Gegenvorschlag. Dieser
hätte schon vor Jahren kommen können. Bolle ist ein Alibi, zwar sagten die
Anwohner, sie hätten nichts gegen Berger, aber sie wollen ihn auch nicht, diese
Argumentation ist nicht stimmig. Bolle ist schon mehrfach geehrt, Berger
dagegen noch gar nicht. Berger, der sich an die Spitze des Volksaufstandes vom
17. Juni 1953 gestellt hat, hat mehr geleistet als Bolle. Eine Straße muss
nicht immer einen Bezugspunkt haben. Die Abneigung gegen Berger kann Herr Stahr
nicht verstehen. Herr Igel: Der “Artikel” im Abendblatt war weder
ein Artikel noch ein Leserbrief, sondern ist eine E-Mail an die zuständige
Redakteurin, in dem er negative Seiten Bolles erwähnt hat und die Redakteurin
darum bat, die von ihr benutzten Quellen für den Artikel zu nennen, um die
Biographie Bolles komplett nachvollziehen zu können. Diese Anfrage wurde dann
in der Rubrik “Leserbriefe” abgedruckt. Die zuständige Redakteurin
hatte geantwortet, dass auch sie auf negative Seiten im Leben Bolles gestoßen
sei, allerdings vermutlich auf Platzgründen nur das soziale Engagement Bolles
in dem Artikel hervorgehoben hatte. Herr Igel kritisiert, dass
die Diskussion um die Benennung der Straße 244 inzwischen auf Ebene
persönlicher Angriffe gegen ihn geführt wird, er Briefe ohne Absender zu dieser
Sache erhält und er sich wundert, wie ein solches Thema einer Straßenbenennung
von Seiten von Anwohnern auf diesem Niveau geführt werden muss. Die unnötigen
persönlichen Angriffe machen es schwierig, mit den Anwohnern vertrauensvoll
zusammenzuarbeiten. Der Vorschlag, die Straße 230 nach Berger zu benennen,
zeugt von mangelnder Ortskenntnis. Zwar existiert diese Straße in einigen Stadtplänen,
tatsächlich handelt es sich allerdings um ein der Wendenschloßstraße
zugeordnetes Grundstück sowie den Rückseiten von Grundstücken des
Segewaldweges. Deshalb ist diese Straße überhaupt nicht benannt, hat kein
Straßenschild und es besteht auch keine zwingende Notwendigkeit einer
Straßenbenennung nach dem Berliner Straßengesetz. In der SPD-Fraktion wurde
wiederholt über die Straßenbenennung der Straße 244 diskutiert und auch die
Reaktionen von Anwohnern bewertet. Im Ergebnis wurde den Argumenten von Anwohnern
nicht gefolgt, wäre eine Benennung “Am Bollehof” rechtlich möglich,
hätte man ihr zugestimmt. Eine
Straßenbenennung nach Carl Bolle wurde in Abwägung der positiven und negativen
Lebensleistungen abgelehnt. Stattdessen könnten an oder vor den historischen
Gebäuden des Unternehmens Bolle historisch differenziert Erläuterungstafeln
angebracht werden. Damit würde auch der Erinnerung an den Bollehof genüge
getan. Auf diesen Vorschlag hätten Anwohner bisher noch nicht reagiert. Herr Blaß weißt darauf hin, dass Berger nur drei Jahre hier
gewirkt hat, er hat aber nichts gegen Berger. Die Straßenbenennungen der
Umgebung sind auch aus Jahrhunderten heraus gewachsen. Frau Kant: ist erschrocken über die persönliche Ebene der
Diskussion. Es sollte nicht um die Bewertung von Personen gehen. Die
Möglichkeit einer “Carl-Bolle-Straße” sollte geprüft werden. Herr Wohlfeil: wird auch einer Benennung der Straße nach Carl Bolle
zustimmen, die Gegenargumente zur Person Bolle sind auch schlüssig. Herr Becker: Der Straßenname sollte unpolitisch sein, der Name
Bolle ist in Berlin und darüber hinaus bekannt. Herr Neumeyer kritisiert, dass die Anwohner nicht vorher informiert
wurden und die SPD bereits einen Beschluss eingebracht habe. Frau Weise: wird dem Antrag nicht zustimmen. Grund ist das
gewählte Verfahren mit den Bürgern, der Straßenname sollte mit den Bürgern
abgestimmt werden. Herr Igel: erläutert noch einmal den Werdegang des Verfahrens:
die Bürger wurden – was nicht gesetzlich verpflichtend ist –
bereits vor Einbringung des Antrages in die BVV über den Vorschlag schriftlich
informiert (Februar 2006). Erst im April wurde überhaupt der Antrag in die BVV
eingebracht und dann wie üblich in den Kulturausschuss zur Beratung überwiesen.
Ein Beschluss wurde überhaupt nicht vor der Information an die Bürger gefasst.
Es war mit der frühzeitigen Information an die Bürger die Absicht der
SPD-Fraktion sie einzubeziehen. Die eingebrachten Vorschläge überzeugten jedoch
nicht, zudem waren die Vorschläge von Anwohner widersprüchlich, die
Anwohnerschaft war sich auch nicht einig. “Am Bollehof” geht aus
rechtlichen Gründen nicht, eine Ehrung nach Carl Bolle kommt aus Sicht der
SPD-Fraktion nicht in Frage, das ist der Dissens, der mit Anwohnern herrscht. BzStRin Mendl: rechtlich gibt es keine Möglichkeiten für Anwohner,
Widerspruch einzulegen Herr Stahr: Die Straße ist kein Eigentum der Anwohner, deswegen
können Anwohner nur mitwirken, Straße ist für die gesamte Bevölkerung da;
politische Leistung von Berger ist heldenhaft, die eine Würdigung erfahren
sollte, Bolle dagegen ist nicht so hoch anzusetzen. Herr Blaß: Welche Möglichkeiten haben die Bürger vor
BVV-Beschluss? BzStRin Mendl: das Bezirksamt wird die Straße nach einem
BVV-Beschluss benennen; die Bürger haben die Möglichkeit, ihre Meinung
kundzutun und ein Bürgerbegehren einzuleiten – daran sind allerdings
Hürden gesetzt. Abstimmung: 6:4 zugestimmt Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, die Straße 244 in Köpenick nach Siegfried Berger in “Siegfried-Berger-Straße” zu benennen. Abstimmungsergebnis: dafür: 6. dagegen: 4. Enthaltung: 0. |
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