Auszug - Straßenbenennung nach Siegfried Berger  

 
 
50. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Kultur
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Kultur Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 29.06.2006 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: ordentliche
Raum: Kulturwerk e. V. "SPREElacArt"
Ort: Wilhelminenhofstr. 89a, 12459 Berlin
V/1594 Straßenbenennung nach Siegfried Berger
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:973/52/06
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA, BauStadt
Verfasser:Oliver IgelHölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:FDP-Gr.

Herr Igel berichtet, dass nach Auskunft des Bezirksamtes eine Straßenbenennung „Am Bollehof“ unter Hinweis auf die Schwierigkeiten mit Doppel- und Mehrfachbenennungen bei mehrfach genutzten Bestimmungswörtern gemäß Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berl

Herr Igel berichtet, dass nach Auskunft des Bezirksamtes eine Straßenbenennung “Am Bollehof” unter Hinweis auf die Schwierigkeiten mit Doppel- und Mehrfachbenennungen bei mehrfach genutzten Bestimmungswörtern gemäß Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes nicht möglich ist.

 

Herr Richter stellt die Person Carl Bolle vor. Er hebt besonders das soziale Engagement Bolles vor, gegen Siegfried Berger hat er nichts. Die Straße 230, direkt am Funkwerk, könnte nach Berger benannt werden.

 

Herr Kotzner berichtet über das Verfahren des Vorschlags zur Straßenbenennung, dass es im Februar die Information gab, dass die Straße 244 benannt werden solle. In der Straße könne sich niemand mit Siegfried Berger identifizieren, weil niemand im Funkwerk arbeitete, die historischen Wurzeln der Straße sind andere. Er sieht zwei Parteien: Herr Igel und die Straße 244. Durch den Artikel von Herrn Igel im Abendblatt, wo er Bolle negativ bewertete, ist Herrn Igels Image in der Straße nicht gestiegen, er hat eine sture und einseitige Haltung. Es sollte vielmehr eine Tafel für Berger am Funkwerk geben.

 

Herr Laube: Noch nie wurde ein Straßenname gegen die Anwohner beschlossen, evtl. ist eine Ausnahme möglich.

 

Herr Stahr: weißt darauf hin, dass die BVV einen Beschluss gefasst, eine Straße nach Siegfried Berger zu benennen. Die vorgeschlagene Straße hat nur eine Nummer, nun gibt es plötzlich einen Gegenvorschlag. Dieser hätte schon vor Jahren kommen können. Bolle ist ein Alibi, zwar sagten die Anwohner, sie hätten nichts gegen Berger, aber sie wollen ihn auch nicht, diese Argumentation ist nicht stimmig. Bolle ist schon mehrfach geehrt, Berger dagegen noch gar nicht. Berger, der sich an die Spitze des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 gestellt hat, hat mehr geleistet als Bolle. Eine Straße muss nicht immer einen Bezugspunkt haben. Die Abneigung gegen Berger kann Herr Stahr nicht verstehen.

 

Herr Igel: Der “Artikel” im Abendblatt war weder ein Artikel noch ein Leserbrief, sondern ist eine E-Mail an die zuständige Redakteurin, in dem er negative Seiten Bolles erwähnt hat und die Redakteurin darum bat, die von ihr benutzten Quellen für den Artikel zu nennen, um die Biographie Bolles komplett nachvollziehen zu können. Diese Anfrage wurde dann in der Rubrik “Leserbriefe” abgedruckt. Die zuständige Redakteurin hatte geantwortet, dass auch sie auf negative Seiten im Leben Bolles gestoßen sei, allerdings vermutlich auf Platzgründen nur das soziale Engagement Bolles in dem Artikel hervorgehoben hatte.

Herr Igel kritisiert, dass die Diskussion um die Benennung der Straße 244 inzwischen auf Ebene persönlicher Angriffe gegen ihn geführt wird, er Briefe ohne Absender zu dieser Sache erhält und er sich wundert, wie ein solches Thema einer Straßenbenennung von Seiten von Anwohnern auf diesem Niveau geführt werden muss. Die unnötigen persönlichen Angriffe machen es schwierig, mit den Anwohnern vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Der Vorschlag, die Straße 230 nach Berger zu benennen, zeugt von mangelnder Ortskenntnis. Zwar existiert diese Straße in einigen Stadtplänen, tatsächlich handelt es sich allerdings um ein der Wendenschloßstraße zugeordnetes Grundstück sowie den Rückseiten von Grundstücken des Segewaldweges. Deshalb ist diese Straße überhaupt nicht benannt, hat kein Straßenschild und es besteht auch keine zwingende Notwendigkeit einer Straßenbenennung nach dem Berliner Straßengesetz. In der SPD-Fraktion wurde wiederholt über die Straßenbenennung der Straße 244 diskutiert und auch die Reaktionen von Anwohnern bewertet. Im Ergebnis wurde den Argumenten von Anwohnern nicht gefolgt, wäre eine Benennung “Am Bollehof” rechtlich möglich, hätte man ihr zugestimmt.  Eine Straßenbenennung nach Carl Bolle wurde in Abwägung der positiven und negativen Lebensleistungen abgelehnt. Stattdessen könnten an oder vor den historischen Gebäuden des Unternehmens Bolle historisch differenziert Erläuterungstafeln angebracht werden. Damit würde auch der Erinnerung an den Bollehof genüge getan. Auf diesen Vorschlag hätten Anwohner bisher noch nicht reagiert.

 

Herr Blaß weißt darauf hin, dass Berger nur drei Jahre hier gewirkt hat, er hat aber nichts gegen Berger. Die Straßenbenennungen der Umgebung sind auch aus Jahrhunderten heraus gewachsen.

 

Frau Kant: ist erschrocken über die persönliche Ebene der Diskussion. Es sollte nicht um die Bewertung von Personen gehen. Die Möglichkeit einer “Carl-Bolle-Straße” sollte geprüft werden.

 

Herr Wohlfeil: wird auch einer Benennung der Straße nach Carl Bolle zustimmen, die Gegenargumente zur Person Bolle sind auch schlüssig.

 

Herr Becker: Der Straßenname sollte unpolitisch sein, der Name Bolle ist in Berlin und darüber hinaus bekannt.

 

Herr Neumeyer kritisiert, dass die Anwohner nicht vorher informiert wurden und die SPD bereits einen Beschluss eingebracht habe.

 

Frau Weise: wird dem Antrag nicht zustimmen. Grund ist das gewählte Verfahren mit den Bürgern, der Straßenname sollte mit den Bürgern abgestimmt werden.

 

Herr Igel: erläutert noch einmal den Werdegang des Verfahrens: die Bürger wurden – was nicht gesetzlich verpflichtend ist – bereits vor Einbringung des Antrages in die BVV über den Vorschlag schriftlich informiert (Februar 2006). Erst im April wurde überhaupt der Antrag in die BVV eingebracht und dann wie üblich in den Kulturausschuss zur Beratung überwiesen. Ein Beschluss wurde überhaupt nicht vor der Information an die Bürger gefasst. Es war mit der frühzeitigen Information an die Bürger die Absicht der SPD-Fraktion sie einzubeziehen. Die eingebrachten Vorschläge überzeugten jedoch nicht, zudem waren die Vorschläge von Anwohner widersprüchlich, die Anwohnerschaft war sich auch nicht einig. “Am Bollehof” geht aus rechtlichen Gründen nicht, eine Ehrung nach Carl Bolle kommt aus Sicht der SPD-Fraktion nicht in Frage, das ist der Dissens, der mit Anwohnern herrscht.

 

BzStRin Mendl: rechtlich gibt es keine Möglichkeiten für Anwohner, Widerspruch einzulegen

 

Herr Stahr: Die Straße ist kein Eigentum der Anwohner, deswegen können Anwohner nur mitwirken, Straße ist für die gesamte Bevölkerung da; politische Leistung von Berger ist heldenhaft, die eine Würdigung erfahren sollte, Bolle dagegen ist nicht so hoch anzusetzen.

 

Herr Blaß: Welche Möglichkeiten haben die Bürger vor BVV-Beschluss?

 

BzStRin Mendl: das Bezirksamt wird die Straße nach einem BVV-Beschluss benennen; die Bürger haben die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun und ein Bürgerbegehren einzuleiten – daran sind allerdings Hürden gesetzt.

 

Abstimmung: 6:4 zugestimmt

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Straße 244 in Köpenick nach Siegfried Berger in “Siegfried-Berger-Straße” zu benennen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                6.         dagegen:           4.         Enthaltung:        0.


 
 

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