Auszug - Leitlinien Kinderschutz  

 
 
75. (öfftl.) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 10.05.2006 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Herr Chinea Chorea erläutert den Antrag und den Anlass

Herr Chinea Chorea erläutert den Antrag und den Anlass.

Herr Stahr geht darauf ein, dass sich derzeit berlinweit sehr viele mit dem Thema Kinderschutz beschäftigen und es politisch den Wunsch gibt, einheitliche Leitlinien für ganz Berlin zu verabschieden.

Frau Stappenbeck erläutert, dass durch den § 8a des KiCK der Kinderschutzauftrag an das Jugendamt aber an auch freie Träger, Schulen, Kitas u.a. eindeutig formuliert ist.

Daneben läuft derzeit der Prozess der Erarbeitung von besseren “Diagnoseverfahren” im Kinderschutz. Dazu gibt es die unterschiedlichsten Modelle wie; Stuttgarter Kinderschutzbogen, Leitlinien der Deutschen Städtetages, Leitlinien der Senatsverwaltung für Jugend von 2005.

Derzeit steht für das Jugendamt die Frage, welches Modell führen wir verbindlich als bezirkliches Jugendamt ein. Gleichzeitig wird im Rahmen der Qualifizierungen zur SRO das Modul Kinderschutz vorbereitet. Nach Vermittlung der Methoden und einer breiten Qualifizierung der Mitarbeiter, incl. freie Träger, soll ein verbindliches Verfahren für den Bezirk eingeführt werden. Ziel ist es zum Jahresende hier entsprechende Entscheidungen getroffen zu haben.

Frau Stappenbeck weist aus fachlicher Sicht darauf hin, das die Einführung jeglicher Verfahren Sicherheit im Sinne von Checklisten und Überprüfung geben, im Einzelfall wird es aber immer eine von mehreren Fachleuten getroffene Einzelfallentscheidung bleiben.

 

Herr Kitzing berichtet aus der AG 78 über die Vorbereitung einer breiten Basisqualifizierung für die Mitarbeiter von freien Trägern zum Thema Kinderschutz. Die Zeitschiene zur Erarbeitung von Leitlinien bzw. Verfahrensweisen ist identisch und abgestimmt mit der vom Jugendamt.

 

Änderungsanträge zum Antrag:

Ergänzung : “.. bezirkliche Leitlinien zum Handeln..”

Abstimmung: JA: 3    NEIN: 9                      ENTHALTUNGEN: 0

Die Ergänzung wird abgelehnt.

 

Der Antrag soll durch einen Termin ergänzt werden.

Der Vorschlag wird abgelehnt.

 

Der JHA soll an der Verabschiedung der Leitlinien beteiligt werden.

Frau Klinger berichtet, das dies in der FAG HzE sowieso vorgesehen ist, und damit die Einbeziehung des JHA gewährleistet ist.

 

 

 

Es soll nur der erste Satz des Antrages zur Abstimmung gebracht werden der 2. Satz gehört in die Begründung. Der Antragsteller ist einverstanden.

 

Herr Retzlaff steltl den ersten Satz der Antrages zur Abstimmung.

Ergebnis:

JA: 12              NEIN: 0                      ENTHALTUNGEN : 0

Einstimmig angenommen.

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bezirkliche Leitlinien zum Kinderschutz zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                12.            dagegen:          0.            Enthaltung:        0.


 
 

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