Auszug - Leitlinien Kinderschutz
Herr
Chinea Chorea erläutert den Antrag und den Anlass. Herr
Stahr geht darauf ein, dass sich derzeit berlinweit sehr viele mit dem Thema
Kinderschutz beschäftigen und es politisch den Wunsch gibt, einheitliche
Leitlinien für ganz Berlin zu verabschieden. Frau
Stappenbeck erläutert, dass durch den § 8a des KiCK der Kinderschutzauftrag an
das Jugendamt aber an auch freie Träger, Schulen, Kitas u.a. eindeutig
formuliert ist. Daneben
läuft derzeit der Prozess der Erarbeitung von besseren “Diagnoseverfahren” im
Kinderschutz. Dazu gibt es die unterschiedlichsten Modelle wie; Stuttgarter
Kinderschutzbogen, Leitlinien der Deutschen Städtetages, Leitlinien der
Senatsverwaltung für Jugend von 2005. Derzeit
steht für das Jugendamt die Frage, welches Modell führen wir verbindlich als
bezirkliches Jugendamt ein. Gleichzeitig wird im Rahmen der Qualifizierungen
zur SRO das Modul Kinderschutz vorbereitet. Nach Vermittlung der Methoden und
einer breiten Qualifizierung der Mitarbeiter, incl. freie Träger, soll ein
verbindliches Verfahren für den Bezirk eingeführt werden. Ziel ist es zum
Jahresende hier entsprechende Entscheidungen getroffen zu haben. Frau
Stappenbeck weist aus fachlicher Sicht darauf hin, das die Einführung jeglicher
Verfahren Sicherheit im Sinne von Checklisten und Überprüfung geben, im
Einzelfall wird es aber immer eine von mehreren Fachleuten getroffene
Einzelfallentscheidung bleiben. Herr
Kitzing berichtet aus der AG 78 über die Vorbereitung einer breiten
Basisqualifizierung für die Mitarbeiter von freien Trägern zum Thema
Kinderschutz. Die Zeitschiene zur Erarbeitung von Leitlinien bzw.
Verfahrensweisen ist identisch und abgestimmt mit der vom Jugendamt. Änderungsanträge
zum Antrag: Ergänzung
: “.. bezirkliche Leitlinien zum Handeln..” Abstimmung:
JA: 3 NEIN: 9 ENTHALTUNGEN:
0 Die
Ergänzung wird abgelehnt. Der
Antrag soll durch einen Termin ergänzt werden. Der
Vorschlag wird abgelehnt. Der
JHA soll an der Verabschiedung der Leitlinien beteiligt werden. Frau
Klinger berichtet, das dies in der FAG HzE sowieso vorgesehen ist, und damit
die Einbeziehung des JHA gewährleistet ist. Es
soll nur der erste Satz des Antrages zur Abstimmung gebracht werden der 2. Satz
gehört in die Begründung. Der Antragsteller ist einverstanden. Herr
Retzlaff steltl den ersten Satz der Antrages zur Abstimmung. Ergebnis: JA:
12 NEIN:
0 ENTHALTUNGEN : 0 Einstimmig
angenommen. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, bezirkliche Leitlinien
zum Kinderschutz zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: dafür: 12. dagegen: 0. Enthaltung: 0. |
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