Auszug - Beratung zur Zielvereinbarung für LUV Amt für Umwelt und Natur
Herr Scholz schlägt vor, beide
Zielvereinbarungen im Konsens zur Kenntnis zu nehmen. Herr Dr. Studemund bittet das BA, eine
kurze Einführung zu geben. Herr BzStr Schneider erläutert: ·
Nach den Willen
des Gesetzgebers muss jedes LuV eine Zielvereinbarung abschließen ·
Die
Amtsleiter/innen untersetzen darin den Haushalt und stellen die Aufgaben und
die finanziellen Ressourcen dar ·
Die BVV ist
gehalten, Stellungnahmen zu den ZV abzugeben ·
Vor Abschluß der
ZV soll die BVV diese zur Kenntnis nehmen um bei der Erarbeitung und Bewertung
von Anträgen fachgerecht entscheiden zu können Frau Dr. Lehmann
ergänzt: ·
Die Textteile
aller ZV sind nahezu identisch ·
Innerhalb der
Leistungs- und Qualitätsziele werden Zusatzaufgaben benannt ·
Die Aufstellung
der Produkte erfolgt auf Grundlage der Kostenrechnung ·
Einige Mengen
seien kritisch zu beurteilen (z.B. Anzahl der Erdbestattungen) ·
Die
Personalkosten und das Haushaltsbudget entsprechen dem Haushaltsplan ·
Die
Personalkosten folgen zwingend den Vorgaben des Finanzstadtrats, somit ist
keinerlei Spielraum möglich Herr Dr. Studemund
lässt über die Kenntnisnahme der Zielvereinbarungen für das Amt Umwelt und
Natur und für das Amt Zentrale Gebäudewirtschaft abstimmen. Beide
Zielvereinbarungen werden einstimmig zur Kenntnis genommen. Es wird folgende
Stellungnahme beschlossen: Der Ausschuss empfiehlt die
Kenntnisnahme der Zielvereinbarungen-. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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Legende
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