Auszug - Umbau Wendenschloßstraße V - Sicherstellung einer guten Erreichbarkeit mit dem ÖPNV
Dr.Schmitz: Das Erschließungsbeitragsgesetz greift nicht mehr, sondern das Straßenausbaubeitragsgesetz. Frau Schurz gibt einen groben Überblick, kann aber zur Umsetzung im Einzelnen nichts sagen. Fragen der Beitragspflicht müssen erst geklärt werden, was ist in welcher Höhe beitragspflichtig? Voraussichtlich werden es nicht weniger Beiträge, als nach dem Erschließungsbeitragsgesetz. Herr Welters: Das BA muss erst eine Planung vorlegen, ehe die BVV Beschlüsse über Radweg oder Parkbuchten fasst. Erst sollen die Bürger gehört werden Herr Scholz: die BVV soll vorher Eckpunkte festlegen Frau Meißner: ist ebenfalls für Vorgaben, was Radwege etc. betrifft, nach der Bürgerbeteiligung muss die BVV endgültig entscheiden.
Drs.1509 abgelehnt 2 J, 10 N, 1E
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Antrag: Das Bezirksamt wird ersucht zu gewährleisten, dass die Gewerbetreibenden, Arztpraxen sowie das Pflegeheim während der Umbaumaßnahmen in der Wendenschloßstraße (zwischen Müggelheimer Straße und Salvador-Allende-Straße) jederzeit und problemlos individuell oder mit dem ÖPNV erreichbar sind. Eine Beeinträchtigung der Erreichbarkeit sollte nur nach vorheriger Zustimmung der Betroffenen zulässig sein. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis:
dafür:.dagegen:mehrheitlich.Enthaltung:. |
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