Auszug - Umbau Wendenschloßstraße II - Finanzielle Auswirkungen für die Eigentümer und Mieter
Dr.Schmitz: Das Erschließungsbeitragsgesetz greift nicht mehr, sondern das Straßenausbaubeitragsgesetz. Frau Schurz gibt einen groben Überblick, kann aber zur Umsetzung im Einzelnen nichts sagen. Fragen der Beitragspflicht müssen erst geklärt werden, was ist in welcher Höhe beitragspflichtig? Voraussichtlich werden es nicht weniger Beiträge, als nach dem Erschließungsbeitragsgesetz. Herr Welters: Das BA muss erst eine Planung vorlegen, ehe die BVV Beschlüsse über Radweg oder Parkbuchten fasst. Erst sollen die Bürger gehört werden Herr Scholz: die BVV soll vorher Eckpunkte festlegen Frau Meißner: ist ebenfalls für Vorgaben, was Radwege etc. betrifft, nach der Bürgerbeteiligung muss die BVV endgültig entscheiden.
Drs. 1505 abgelehnt 2 J, 10N, 1E Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Antrag: Das Bezirksamt wird ersucht, die finanzielle Beteiligung der Anwohner und Mieter im Zusammenhang mit dem Umbau der Wendenschloßstraße (zwischen Müggelheimer Weg und Salvador-Allende-Straße) auf ein Minimum zu beschränken. Im besten Fall sollte das Bezirksamt eine Lösung finden, bei der für die Eigentümer und Mieter keine finanzielle Beteiligung entsteht. wird abgelehnt Abstimmungsergebnis:
dafür:.dagegen:mehrheitlich.Enthaltung:. |
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