Auszug - Umbau Wendenschloßstraße I - Information der betroffenen Anwohner und Eigentümer
Dr.Schmitz: Das Erschließungsbeitragsgesetz greift nicht mehr, sondern das Straßenausbaubeitragsgesetz. Frau Schurz gibt einen groben Überblick, kann aber zur Umsetzung im Einzelnen nichts sagen. Fragen der Beitragspflicht müssen erst geklärt werden, was ist in welcher Höhe beitragspflichtig? Voraussichtlich werden es nicht weniger Beiträge, als nach dem Erschließungsbeitragsgesetz. Herr Welters: Das BA muss erst eine Planung vorlegen, ehe die BVV Beschlüsse über Radweg oder Parkbuchten fasst. Erst sollen die Bürger gehört werden Herr Scholz: die BVV soll vorher Eckpunkte festlegen Frau Meißner: ist ebenfalls für Vorgaben, was Radwege etc. betrifft, nach der Bürgerbeteiligung muss die BVV endgültig entscheiden.
Drs.1505 abgelehnt 3 J, 9 N, 1E Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Antrag: Das Bezirksamt wird ersucht, die Anwohner und Eigentümer der Wendenschloßstraße (zwischen Müggelheimer Straße und Salvador-Allende-Straße) frühestmöglich und fortlaufend über die Planung, die bauliche Ausführung und terminliche Durchführung der Baumaßnahme zu informieren sowie die finanziellen Folgen für die Eigentümer und Mieter, welche durch die geplanten Baumaßnahmen entstehen, vor Beginn der Baudurchführung diesen mitzuteilen.
wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis:
dafür:dagegen:mehrheitlich.Enthaltung:. |
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