Auszug - Strandbad Müggelsee
Frau Radebold begründet den Antrag
<042>: BBB können nicht flexibel auf Wetter reagieren, daher sollte man
versuchen, einen privaten Pächter zu finden. Vielleicht könnte dann noch etwas
mehr aus dem Bad gemacht werden. Aussprache: Herr Scholz: Problem bewegt ihn seit langem.
BBB versuchen angeblich, das Bad in private Hände zu geben. Vielleicht könnte
der BzBm in Erfahrung bringen, ob das wirklich gewollt ist, oder ob das nur
nach außen verkündet wird. Für die Nebengebäude gibt es bereits Interessenten,
deren Angebote aber von den BBB ignoriert werden. Er würde dem Antrag sofort
zustimmen, weiß aber nicht, ob so ein Beschluss die Sache weiterbringen würde.
BBB und andere Eigenbetriebe sind seiner Meinung nach
Geldvernichtungsmaschinen. Der Druck müsste noch verstärkt werden.
Frau Kappel: Nach ihren Informationen strukturieren sich die BBB
gegenwärtig um. Es ist vorgesehen, dass das Strandbad, ähnlich wie das
Strandbad Wannsee restauriert werden soll und danach soll eine Ausschreibung
erfolgen. Hält den Antrag jetzt im Interesse eines künftigen Betreibers für
noch nicht geeignet. Herr
Welters: Hat Probleme mit dem Antrag und schlägt vor, erst mal eine
Bewertung der Bewirtschaftung vorzunehmen. Stellt den Antrag auf Überweisung in
den A.f.HhPV. BzBm Dr.
Ulbricht: BBB sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts und kein
Eigenbetrieb. Über den Aufsichtsrat (Hauptausschuss) gibt es schon eine arge
Mittelbegrenzung. Zum Strandbad Rahnsdorf ist ihm keine ernsthafte
Sanierungsabsicht bekannt. Die Sanierungsabsicht Wannsee scheint auch eher an
die Wand zu laufen. Zum Strandbad Rahnsdorf gab es eine Ausschreibung, es in
eine private Trägerschaft zu übergeben. Es hat aber nicht ausgereicht. Die
Bürgerinnen und Bürger von Rahnsdorf möchten, dass das Strandbad generell für
die Bevölkerung geöffnet wird. Aber wer hält es dann sauber? Das alles
ehrenamtlich zu machen, hält er für Träumerei. Ein geeigneter privater
Betreiber wäre schon die richtige Lösung. Der Sportausschuss sollte sich mal
mit dieser Problematik beschäftigen und den verantwortlichen Mitarbeiter der
BBB dazu einladen, um genau festzulegen, was man eigentlich möchte. Frau Meißner: Stellt den
Antrag auf Überweisung in den A.f.Sp. BzVV:
Überweisung in den A.f.HhPV wegen Nichtöffentlichkeit der Sitzung nicht
notwendig. Der A.f.Sp kann auch eine nichtöffentliche Sitzung durchführen. Aber
das ist Entscheidung des Ausschusses (Herr Welters stimmt dem auch zu). Abstimmung Überweisung A.f.Sp: Mit
Mehrheit angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Überweisung in den A.f.Sp. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |