Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
41. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Bildung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bildung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.09.2005 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Albinea-Zimmer (Raum 206)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Frau Mendl informiert über:

Frau Mendl informiert über:

-         die Beschlussfassung des BA zur Maßnahmeliste für das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm in 2006. Die Maßnahmeliste wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

-         das herausragende Engagement von Schulen zum “Fest der Demokratie” am 3.9. am S-Bhf. Schöneweide und dankt den beteiligten Schulen.

-         den Erfolg des “Tages der offenen Tür” der VHS am 20.8. und teilt mit, dass an diesem Tag bereits Anmeldungen im Umfang von 2T€ realisiert wurden.

-         den erfolgreichen Verlauf der Ausstellung “Fremde und Gleiche in der DDR” und deren anregende und erwartet kontroverse Aufnahme durch Besucher.

-         den veralteten Sachstand zum Mittelabfluss des Schul- und Sportstättensanierungsprogramms und der IZBB-Mittel, welcher durch Senator Böger an die Presse gegeben wurde. IST-Stand zur Zeit: offen sind noch 51 T€ bzw. 136 T€ (IZBB), was nicht als sonderlich problematisch erscheint.

-         den am 18.9. bevorstehenden “Tag der freien Schulen”. Die Broschüre dazu wird zur Ansicht dem Ausschuss übergeben.

-         Daten und Fakten zum Schuljahresbeginn. Das Zahlenmaterial wird an die Ausschussmitglieder verteilt.

 

Nachfrage Herr Schmidt zur Schulhofgestaltung Sonnenblumen-GS:

Die IZBB-Mittel sind ins nächste Jahr verschoben worden um den Bau der Sportaußenflächen vorher zu ermöglichen. Dabei wird auf die Problemlage Trinkwasserschutzzone verwiesen.

 

Nachfrage Herr Nock zu Pressemeldungen über fehlende Lehrerausstattung:

Die Frage kann nur durch die Schulaufsicht beantwortet werden, was aber durch die Kurzfristigkeit jetzt nicht möglich ist. Frau Sanow übermittelt Herrn Nock die Aussagen des Schulrates aus dem BSB.

 

Nachfrage Frau Kappel zu Hortbetreuungansprüchen von Eltern mit befristeten Arbeitsverträgen:

Während des laufenden Arbeitsvertrages kann Hortvertrag abgeschlossen werden, sollte sich eine Arbeitslosigkeit anschließen, gilt der Anspruch als Arbeitsloser.

 


 


 
 

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