Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans XVI-58 nebst Begründung - Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XVI-58 für das Gelände zwischen Fürstenwalder Allee, Fahlenbergstraße, Straße 522, Biberpelzstraße und Lagunenweg sowie für die Fahlenbergstraße zwischen Fürstenwalder Allee und Straße 522, die Straße 522, die Biberpelzstraße zwischen Straße 522 und Lagunenweg und für den Lagunenweg im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Rahnsdorf
- Frau Hillich erläutert: B-Plan läuft seit 1992, Änderungen am 7. April im Ausschuss vorgestellt, vom 21. März bis 22. April ausgelegt, keine größeren Einwände
- Herr Welters erwähnt, dass der LEP FS keine Beschränkungen in diesem Gebiet vorsieht (BA ist nicht bekannt, in welche Richtung jetzt die für das BVG vorzunehmende Änderung des LEP FS geht); Behauptung Tankstelle Ukeleipfad (Spritbelieferung durchs Trinkwasserschutzgebiet) wäre möglich gewesen, stimmt nicht; erhofft sich eine vorgezogene Planreife, denn die Kita wird dringend gebraucht; fragt nach “holozenen Rinnen” (BA: sind eiszeitliche Rinnen)
Einstimmig angenommen. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt
- den Entwurf des Bebauungsplanes XVI-58 vom 10. Januar 2000 mit dem Deckblatt vom 22. Februar 2005 gemäß Anlage 1 des BA-Beschlusses 452/05 und die Begründung vom 21. Juli 2005 gemäß Anlage 2 des BA-Beschlusses 452/05. - den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XVI-58 gemäß Anlage 3 des BA-Beschlusses 452/05.
Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmig. |
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