Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans XV-65 und Begründung - Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XV-65 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Adlershof  

 
 
59. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 01.09.2005 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:20 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1348 - Entwurf des Bebauungsplans XV-65 und Begründung
- Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XV-65 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Adlershof
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:796/43/05
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA, BauStadt
Verfasser:BA, BauStadtSchmitz, Dieter
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungSchlussbericht in MdV

- BzStR Dr

-           BzStR Dr. Schmitz begründet die Vorlage: Standort war gesamt im Industrieflächensicherungsschutz, mittlerweile aufgehoben, im FNP allerdings immer noch als graue Fläche (Gewerbe) ausgewiesen; B-Plan muss sich aus FNP heraus entwickeln; abhängig von der Landesplanung kann man auch aus GE-Fläche heraus Einzelhandel Entwickeln; OBI und Domäne waren schon zwei Ausnahmen in der bezirklichen Einzelhandelsstruktur

 

-           Herr Welters verweist auf die S.28/29 Einwände TÖB (Handwerkskammer / IHK) – BA verweist in der Erwiderung darauf, wenn es neue Sondergebiete gibt, müsste der Plan auch neu ausgelegt werden; man gefährde mit weiteren Verzögerungen die Rechtsfestsetzung

 

-           Herr Förster fordert dazu auf, den Investoren Spielräume für eine marktgerechte Entwicklung des Geländes zu belassen und nicht dem “Wolkenkuckucksheim von industriellen Ansiedlungen” nachzulaufen; Unternehmen entscheiden selbst, wo sie hinwollten, am Standort sind Synergieeffekte vorhanden, die genutzt werden müssen; FNP-Änderung muss schnell beim Senat erfolgen, der B-Plan dann daran angepasst werden; Eile ist bis 30.06.05 überhaupt nicht geboten, erst dann greifen höhere Kosten für Umweltprüfungen, aber selbst die hat ja bisher immer der Investor aus eigener Tasche bezahlt, es ist kein Cent Steuergeld ins Verfahren geflossen

 

-           Herr Franzke verweist auf die bisherige Mitwirkung des BA, bei Vertagung würde das Verfahren durcheinander gebracht, wofür eine Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist

 

-           BzStR Dr. Schmitz: Standort Glienicker Weg war immer Ausnahme; “für mich ist nicht relevant, ob die, die hinwollen nicht hinkönnen und umgekehrt – wir machen Stadtplanung und nicht Immobilienwirtschaft”; im StEP Zentren vom April 2005 ist der Standort gar nicht aufgeführt, niemand wird daran was ändern; Planfeststellungsbeschluss hat zu 2/3 Planungsrecht gegeben, nach Planreife muss B-Plan auch beschlossen werden

 

-           Herr Welters meint, man solle keine “Feiertagsreden” halten; Stadträte seiner Fraktion wollten unveränderten B-Plan; dieser war auch schon mehrfach im Ausschuss, weitere Verzögerung wird Planreifeerklärung in Frage geraten lassen, warnt vor diesem “Vabanquespiel”

 

-           Herr Dr. Mielich erhält Rederecht und erklärt, er habe vor 4 Wochen um ein Zeitfenster gebeten, in dem er die weiteren Planungen für das Gelände konkretisieren könne, was natürlich nicht binnen weniger Wochen geht; er hätte sich diese Eile im Rahmen des Gesamtvorhabens gewünscht; 10 Jahre wurde die Verwertung der Flächen durch Beschränkungen blockiert, dann gab es auch erhebliche Zugeständnisse der Investoren (OBI und LIDL nach vorn an die Kante gebracht, OBI baute zweigeschossig, obwohl nur ein Eingeschosser geplant war etc.); Leute sind jetzt zufrieden und glücklich, OBI machte größten Eröffnungsumsatz bei Payback-Kunden überhaupt; weiterer Zeitaufschub ist für Präsentation eines vernünftigen Konzepts notwendig; geht bei weiteren Überlegungen von Einzelhandel aus, will konsensfähige Punkte ausloten; will helfen, die Fläche vernünftig zu entwickeln, daher sollten ihm nicht ohne Not Fesseln an die Hände gelegt werden; “das Leben muss die Angebote auch annehmen, sonst passiert nichts”

 

-           Herr Ebel warnt vor einer Gefährdung der Rechtsfestsetzung und stellt fest, dass die Planungen den Bemühungen am Zentrum Schöneweide zuwider laufen

 

-           Frau Löbel bedankt sich bei Herrn Ebel für die klaren Worte und erinnert daran, dass “die BVV die Verfügungsgewalt über die B-Pläne hat, aber auch ihre Verantwortung ernst nehmen muss”; innerhalb eines halben Jahres nach Planreife sollten B-Pläne idealerweise festgesetzt werden

 

-           Frau Barz meint, die Gewerbevielfalt kann auch im Rahmen der Planungsabsichtserklärung ermöglicht werden, es ist alles außer Vergnügungsstätten möglich

 

-           Herr Schild sieht die juristischen Belange als unstrittig an und hält zur Klärung der noch offenen Punkte eine Vertagung für sinnvoll

 

-           BzStR Dr. Schmitz: großflächiger Einzelhandel ist für die Restfläche ausgeschlossen

 

-           Herr Franzke: “es geht hier nicht um Beliebigkeit sondern um verlässliche Festlegungen”

 

-           Herr Förster stellt klar, dass bei Planreifeerklärung die Aufhebung des Industrieflächensicherungsschutzes noch nicht bekannt war, solange der Ausschuss das BA noch nicht in die Pflicht genommen hat, alle neuen Möglichkeiten auszuschöpfen, ist eine endgültige Festsetzung unsinnig

 

-           Herr Dr. Studemund erklärt, die rechtlichen Festsetzungen seien zu akzeptieren, nach der Planreifeerklärung müsse nun die Gesamtbeschlussfassung erfolgen

 

-           Herr Welters findet es eine “Frechheit” von Herrn Förster, dem Ausschuss vorzuwerfen, er hätte nichts getan, vielmehr sei er erheblich an der Entwicklung beteiligt gewesen; hat Dr. Mielich so verstanden, dass er ein beschränktes Zeitfenster für Überlegungen gewünscht hat; Vertagung auf letzte StaV-Sitzung vor der BVV am 27.10.2005 wäre für ihn machbar; hält dies selbst nicht für notwendig, will “aber auch nicht von jungdynamischen Ausschussmitgliedern im Bundestagswahlkampf vorgeführt werden”

 

-           Frau Radebold versichert sich, ob eine Vertagung rechtlich überhaupt möglich ist (BA: ja, wenn es eine zeitnahe Vertagung ist)

 

Vertagung wie besprochen bei 1 Nein-Stimme beschlossen

Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgender Beschluss gefasst  Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

 

In der Sitzung der BVV am 25.08.2005 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr überwiesen:

 

Drs. V/1348

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt

-       den Entwurf des Bebauungsplans XV-65 vom 16. August 2004 gemäß Anlage 1 des BA-Beschlusses Nr. 448/05 und die Begründung vom Juni 2005 gemäß Anlage 2 des BA-Beschlusses 448/05 nach § 6 Abs. 3 AGBauGB.

-       den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XV-65 gemäß Anlage 3 des BA-Beschlusses 448/05 nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG.

 

Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 13.10.2005 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (9:1:3) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:mehrheitlich.dagegen:1.Enthaltung:.


 
 

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