Auszug - Bebauungsplanentwurf XV-64a im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Niederschöneweide, Planreife für das Grundstück Schnellerstraße 20 E-G im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Niederschöneweide
Der
Bebauungsplan XV/64a wurde nach Bezirksamtsbeschluss als Vorlage zur
Beschlussfassung in die Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick von
Berlin eingebracht. Vom BA wurde dazu eine Sondersitzung der BVV beantragt. Aus
diesem Grunde ist die heutige Sondersitzung des Ausschusses für Stadtplanung
und Wohnen einberufen worden. Stadtrat
Scholz berichtet, dass nach Auslegung des Bebauungsplanes XV/64a im September
2001 und darauffolgender Abwägung keine Risiken für das geplante Bauvorhaben
bestehen und die Planreife bestätigt werden kann. Der städtebauliche Vertrag
sowie der Erschließungsvertrag seien abgeschlossen. Die Forderung nach einem
Lärmgutachten werde erfüllt, der Bauherr habe sich aber im Vertrag verpflichtet
alle Forderungen, die aus dem Lärmgutachten entstehen zu erfüllen und die
Kosten zu übernehmen. Der
Bezirksverordnete Wilke fragt, warum denn solche Eile geboten wäre. Als Grund
wird der Ablauf der Rücktrittsfrist vom Grundstückskaufvertrag genannt. Auf
Anfrage des BV Habermann werden noch einmal die Eckpunkte des Städtebaulichen
Vertrages erläutert: Ausgleichszahlung für den
Abriss des denkmalgeschützten Güterbahn-hofes Erschließung
gemäß Erschließungsvertrag wird vom Investor übernommen, dazu gehört auch die
Aufweitung der Schnellerstraße für den nördlichen Teil XV/64b, Abbiegespuren
Stellplätze in Bahnhofsnähe etc. Ausgleich-
und Ersatzmaßnahmen Die
Ausgleichszahlungen sollen vor der Planreifeerklärung erfolgen Herr
Steinert kritisiert, dass der städtebauliche Vertrag nicht sehr ergiebig sei,
was der Stadtrat bestätigt. Bezüglich
der Restfläche soll nach Aussagen von Frau Leuck der Bebauungsplan XV/64a zügig
zu Ende geführt werden, wenn die Fa. Lidl den städtebaulichen Vertrag unterzeichnet hat. Auf
Nachfrage berichtet Frau Leuck über Aktivitäten im Bereich des Bebauungsplanes
XV/64b. Mit den 3 Eigentümern ist man im Gespräch, um eine gemeinsame
städtebauliche Lösung zu finden. Aus dem Förderprogramm Interect III B können
Fördermittel beantragt werden, wenn alle 3 Eigentümer zustimmen. SenStadt
bereitet die Beantragung für Anfang 2002 vor. Gleichzeitig soll der
Flächennutzungsplan geändert werden. Frau
Weigelt, TLG, sie hat das Projekt von Herrn Scharf übernommen, bestätigt die
Angaben und wünscht sich, dass das Bezirksamt und die Bezirksverordneten die
Fortführung des Bebaungsplanes 64b mit gleicher Power verfolgt. Der BV Steinert verlangt, dass das Bezirksamt diese
Absichtserklärungen als Verpflichtungen in die Festsetzungen des
Bebauungsplanes XV/64a aufnimmt und
erklärt damit die Ablehnung des Bebauungsplanes XV/64a durch die BV der PDS. Frau
Meißner weist darauf hin, dass diese Forderung aus rechtlichen Gründen nicht
erfüllt werden kann. Abstimmung: Der
Ausschuss empfiehlt der BVV die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung zum
Bebauungsplan XV/64a mit 7 Ja-, 4
Nein-Stimmen und 1 Enthaltung. Das
Votum wird in der Sondersitzung der BVV am 14. November 2001 von der Ausschussvorsitzenden mündlich vorgetragen. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die aus der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes XV-64a (Anlage 2) ersichtliche Abwägung der öffentlichen Auslegung und stellt gemäß § 33 Abs. 1 BauGB bezogen auf das Grundstück Schnellerstraße 20E-G fest, dass der Bebauungsplan XV-64a (Entwurf vom 01. August 2001) im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Niederschöneweide (Anlage 1) nebst Begründung (Anlage 2) sich in einem Stadium befindet, in dem anzunehmen ist, dass bis zur Festsetzung des Bebauungsplans Änderungen nicht eintreten werden. Abstimmungsergebnis: dafür: 7. dagegen: 4. Enthaltung: 1. |
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