Auszug - Bebauungsplanentwurf XV-64a im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Niederschöneweide, Planreife für das Grundstück Schnellerstraße 20 E-G im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Niederschöneweide  

 
 
10. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wohnen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 31.10.2001 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: außerordentliche
Raum: Rathaus Treptow, East-Norriton-Township-Zimmer (Raum 6)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
IV/426 Bebauungsplanentwurf XV-64a im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Niederschöneweide, Planreife für das Grundstück Schnellerstraße
20 E-G im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Niederschöneweide
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:221/14/01
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA, BauStadt
Verfasser:BA, StadtSchmitz, Dieter
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungSchlussbericht in MdV

Der Bebauungsplan XV/64a wurde nach Bezirksamtsbeschluss als Vorlage zur Beschlussfassung in die Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick von Berlin eingebracht

Der Bebauungsplan XV/64a wurde nach Bezirksamtsbeschluss als Vorlage zur Beschlussfassung in die Bezirksverordnetenversammlung Treptow- Köpenick von Berlin eingebracht. Vom BA wurde dazu eine Sondersitzung der BVV beantragt. Aus diesem Grunde ist die heutige Sondersitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wohnen einberufen worden.

 

Stadtrat Scholz berichtet, dass nach Auslegung des Bebauungsplanes XV/64a im September 2001 und darauffolgender Abwägung keine Risiken für das geplante Bauvorhaben bestehen und die Planreife bestätigt werden kann. Der städtebauliche Vertrag sowie der Erschließungsvertrag seien abgeschlossen. Die Forderung nach einem Lärmgutachten werde erfüllt, der Bauherr habe sich aber im Vertrag verpflichtet alle Forderungen, die aus dem Lärmgutachten entstehen zu erfüllen und die Kosten zu übernehmen.

Der Bezirksverordnete Wilke fragt, warum denn solche Eile geboten wäre. Als Grund wird der Ablauf der Rücktrittsfrist vom Grundstückskaufvertrag genannt.

Auf Anfrage des BV Habermann werden noch einmal die Eckpunkte des Städtebaulichen Vertrages erläutert:

Ausgleichszahlung für den Abriss des denkmalgeschützten Güterbahn-hofes

Erschließung gemäß Erschließungsvertrag wird vom Investor übernommen, dazu gehört auch die Aufweitung der Schnellerstraße für den nördlichen Teil XV/64b, Abbiegespuren Stellplätze in Bahnhofsnähe etc.

Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen

Die Ausgleichszahlungen sollen vor der Planreifeerklärung erfolgen

Herr Steinert kritisiert, dass der städtebauliche Vertrag nicht sehr ergiebig sei, was der Stadtrat bestätigt.

Bezüglich der Restfläche soll nach Aussagen von Frau Leuck der Bebauungsplan XV/64a zügig zu Ende geführt werden, wenn die Fa. Lidl den städtebaulichen  Vertrag unterzeichnet hat.

Auf Nachfrage berichtet Frau Leuck über Aktivitäten im Bereich des Bebauungsplanes XV/64b. Mit den 3 Eigentümern ist man im Gespräch, um eine gemeinsame städtebauliche Lösung zu finden. Aus dem Förderprogramm Interect III B können Fördermittel beantragt werden, wenn alle 3 Eigentümer zustimmen. SenStadt bereitet die Beantragung für Anfang 2002 vor. Gleichzeitig soll der Flächennutzungsplan geändert werden.

 

 

 

Frau Weigelt, TLG, sie hat das Projekt von Herrn Scharf übernommen, bestätigt die Angaben und wünscht sich, dass das Bezirksamt und die Bezirksverordneten die Fortführung des Bebaungsplanes 64b mit gleicher Power verfolgt. Der BV  Steinert verlangt, dass das Bezirksamt diese Absichtserklärungen als Verpflichtungen in die Festsetzungen des Bebauungsplanes XV/64a aufnimmt  und erklärt damit die Ablehnung des Bebauungsplanes XV/64a durch die BV der PDS.

Frau Meißner weist darauf hin, dass diese Forderung aus rechtlichen Gründen nicht erfüllt werden kann.

 

Abstimmung:

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung zum Bebauungsplan XV/64a  mit 7 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

Das Votum wird in der Sondersitzung der BVV am 14. November 2001 von der  Ausschussvorsitzenden mündlich vorgetragen.

 

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die aus der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes XV-64a (Anlage 2) ersichtliche Abwägung der öffentlichen Auslegung und stellt gemäß § 33 Abs. 1 BauGB bezogen auf das Grundstück Schnellerstraße 20E-G fest, dass der Bebauungsplan XV-64a (Entwurf vom 01. August 2001) im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Niederschöneweide (Anlage 1) nebst Begründung (Anlage 2) sich in einem Stadium befindet, in dem anzunehmen ist, dass bis zur Festsetzung des Bebauungsplans Änderungen nicht eintreten werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:    7.            dagegen:          4.            Enthaltung:        1.


 
 

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