Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1235  

 
 
Nummer:SchA VIII/1235Eingang:24.07.2020
Eingereicht durch:Eberlein, Johann
Weitergabe:27.07.2020
Fraktion:Fraktion Die LinkeFälligkeit:11.08.2020
Antwort von:BA, WeiSchuKuS (VIII.)Beantwortet:06.08.2020
Parlament:BVV Treptow-KöpenickErledigt:07.08.2020
  Fristverlängerung bis:
  Nachtrag vom:
 
Betreff:Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes durch Schulcaterer
Anlagen:
Eingang SchA VIII/1235
Antwort SchA VIII/1235
   

Kleine Anfragen Eingangstext
  1. Welche Unternehmen wurden für welche Schulen vom Bezirksamt mit der Schulessen-Versorgung im Bezirk ab dem Schuljahr 2020 / 2021 beauftragt?
  2. Haben sich alle beauftragten Unternehmen verpflichtet, das seit dem 01.05.2020 in Berlin geltende Vergabe-Mindestentgelt von 12,50 Euro brutto je Stunde nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) zu bezahlen? Wenn nicht, warum wurde trotzdem ein Auftrag erteilt?
  3. Welche Kontrollen erfolgen zur Sicherstellung der Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes und wie wird insbesondere verhindert, dass Anbieter ihre mit dem Bezirksamt geschlossenen Verträge an Subunternehmen auslagern, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern möglicherweise deutlich weniger als 12,50 Euro brutto je Stunde zahlen?
  4. Wie viel Einsichtnahmen in Lohnbuchunterlagen, etwa bei Steuerberaterbüros, erfolgten dazu bisher?
 
 

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