Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1220  

 
 
Nummer:SchA VIII/1220Eingang:07.07.2020
Eingereicht durch:Doering, Uwe
Weitergabe:07.07.2020
Fraktion:Fraktion Die LinkeFälligkeit:22.07.2020
Antwort von:BA, BauStadtOrdBeantwortet:20.07.2020
Parlament:BVV Treptow-KöpenickErledigt:21.07.2020
  Fristverlängerung bis:
  Nachtrag vom:
 
Betreff:Umsetzung Bebauungsplan XVI-17
Anlagen:
Eingang SchA VIII/1220
Antwort SchA VIII/1220
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Nach dem festgesetzten Bebauungsplan XVI-17 ist auf der Fläche Friedrichshagener Straße 2c (Allgemeines Wohngebiet WA2) im Blockinnenbereich eine maximale Bebauungshöhe und Dachbegrünung vorgesehen.

 

  1. Wurden bei der Bebauung des im Bebauungsplan genannten Allgemeinen Wohngebiets
    (WA 2) die zulässigen Gebäudehöhen von 35,0 m ü. NHN und 42,0 m ü. NHN und die damit verbundenen maximalen zwei Geschosse im Blockinnenbereich eingehalten und, wenn nein, warum nicht?
  2. Wann wurde die Einhaltung der vorgeschriebenen Maße überprüft?
  3. Hat das Bezirksamt überprüft, ob die im Bebauungsplan (Seite 30) vorgesehene extensive Dachbegrünung für die Gebäude im Blockinnenbereich umgesetzt wurde und, wenn ja, welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt dabei gewonnen?
  4. Welche Konsequenzen ergeben sich für Bauherren, wenn Vorgaben aus dem Bebauungsplan, wie die vorgenannten, nicht beachtet werden?
  5. Wie häufig kontrolliert das Bezirksamt im Allgemeinen die rechtskonforme Umsetzung von Bebauungsplänen?

 

 
 

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