Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1220
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Nummer: | SchA VIII/1220 | Eingang: | 07.07.2020 |
Eingereicht durch: | Doering, Uwe | | Weitergabe: | 07.07.2020 |
Fraktion: | Fraktion Die Linke | Fälligkeit: | 22.07.2020 |
Antwort von: | BA, BauStadtOrd | Beantwortet: | 20.07.2020 |
Parlament: | BVV Treptow-Köpenick | Erledigt: | 21.07.2020 |
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Betreff: | Umsetzung Bebauungsplan XVI-17 |
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Kleine Anfragen EingangstextNach dem festgesetzten Bebauungsplan XVI-17 ist auf der Fläche Friedrichshagener Straße 2c (Allgemeines Wohngebiet WA2) im Blockinnenbereich eine maximale Bebauungshöhe und Dachbegrünung vorgesehen. - Wurden bei der Bebauung des im Bebauungsplan genannten Allgemeinen Wohngebiets
(WA 2) die zulässigen Gebäudehöhen von 35,0 m ü. NHN und 42,0 m ü. NHN und die damit verbundenen maximalen zwei Geschosse im Blockinnenbereich eingehalten und, wenn nein, warum nicht? - Wann wurde die Einhaltung der vorgeschriebenen Maße überprüft?
- Hat das Bezirksamt überprüft, ob die im Bebauungsplan (Seite 30) vorgesehene extensive Dachbegrünung für die Gebäude im Blockinnenbereich umgesetzt wurde und, wenn ja, welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt dabei gewonnen?
- Welche Konsequenzen ergeben sich für Bauherren, wenn Vorgaben aus dem Bebauungsplan, wie die vorgenannten, nicht beachtet werden?
- Wie häufig kontrolliert das Bezirksamt im Allgemeinen die rechtskonforme Umsetzung von Bebauungsplänen?
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