Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1177
Im Bericht des Bezirksamtes zum Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 29.04.2020 stand: Einige Grundstückseigentümer setzen sich gegenwärtig für eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans XVI-21 (GVBl. vom 14. Juli 2004) zur planungsrechtlichen Sicherung des Wochenendhausgebietes "Neu-Venedig" zugunsten von Wohnen ein.
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