Grillen im Bezirk Treptow-Köpenick

Summer Barbecue

Grillen gehört gerade im Sommer für viele zur perfekten Freizeitplanung. Damit auch hier alles ordnungsgemäß und ohne Ärgernisse für andere abläuft gibt es einige Hinweise, die berücksichtigt werden sollten, z.B. wenn es um erlaubte Flächen für einen privaten Grillabend mit Freunden geht. Das Wichtigtse zu Thema Grillen in Treptow-Köpenick finden Sie hier auf einen Blick.

Steak auf einem Grill

Wo ist das Grillen erlaubt?

Privatgrundstücke

Auf Privatgrundstücken ist das Grillen grundsätzlich erlaubt – solange es die Nachbarn nicht belästigt. Hauseigentümer*innen sollten sich im Zweifelsfall mit den eigenen Nachbarn verständigen und grundsätzliche Vorschriften, wie die Nachtruhe ab 22:00 beachten.

Mietwohnungen

Für Bewohner*innen einer Mietwohnung können mehr Regeln gelten. Grundsätzlich ist das Grillen auf dem eigenen Balkon möglich, solange Nachbarn dadurch nicht übermäßig gestört werden, z.B. weil Qualm und Rauch in die anliegenden Wohnungen strömt. Entscheidend sind aber etwaige Regelungen der Hauseigentümer*innen/ Vermieter*innen. In einigen Fällen wird das Grillen aus Feuerschutzgründen nicht geduldet oder auf Elektrogrills beschränkt. Ist das Grillen in der Hausordnung oder dem Mietvertrag explizit geregelt, sollte sich daran gehalten werden. Ansonsten gilt auch hier: gegenseitige Rücksichtahme und Absprachen können Streitigkeiten vorbeugen.

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen

Nach dem Grünanlagengesetz ist das Grillen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zum Schutz der Anlagen und zur Vermeidung von Störungen bzw. Beschädigungen grundsätzlich verboten. In einigen Grünanlagen gibt es aber extra ausgeschilderte Grillplätze,
wo unter Beachtung der Spielregeln ausnahmsweise auch im Park gegrillt werden darf.

Die Grünflächenämter der Bezirke können Orte zum Grillen festlegen und auch kurzfristig wieder zurücknehmen. Beachten Sie daher bitte auf jeden Fall die Ausschilderungen vor Ort!

Grillen im Bezirk Treptow-Köpenick

Derzeit gibt es keine öffentlichen Grillflächen im Bezirk. Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenicks hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 beschlossen, den Grillplatz im Landschaftspark Johannisthal zeitnah zu renaturieren (Beschlussnr. 0328/20/23, Drs.Nr.: IX/0559). Das Bezirksamt – hier das Straßen- und Grünflächenamt sowie das Umwelt- und Naturschutzamt – wird den Beschluss umsetzen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Das Grillen ist daher ab sofort nicht mehr möglich. Die Suche nach einem alternativen Standort im Bezirk, der sich als Grillplatz besser eignen könnte, läuft aktuell noch. Mehr Informationen dazu unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1426260.php

Grillverbote Treptower Park und Schlesischer Busch

Bitte beachten Sie, dass die ehemalige Grillfläche des Treptower Parks an der Bulgarischen Straße (Nähe Insel der Jugend) nicht mehr zum Grillen genutzt werden darf.

Auch für den Schlesischen Busch hat das Straßen- und Grünflächenamt die Allgemeinverfügung zur Ausweisung eines Grillplatzes unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen.

zur Pressemitteilung vom 20.05.2020

Müll im Treptower Park

Müll im Treptower Park

Begründung des Grillverbots

Zum Schutz öffentlicher Grünanlagen ist das Grillen laut Grünanlagengesetz generell verboten. Vor längerer Zeit war das Grillen für einen Teilbereich im Treptower Park zugelassen worden, um gerade den Bewohner*innen der dicht bebauten Teile des Bezirks eine öffentliche Grillfläche zur Verfügung zu stellen.

Leider nahmen die Negativfolgen schon bald ein Ausmaß an, dass eine Öffnung der Fläche als Grillplatz nicht länger zuließ. Da Ordnung und Sauberkeit nicht mehr gewährleistet werden konnten, musste das Grillen im Treptower Park wieder verboten werden.

verbrannter Rasen im Treptower Park

verbrannter Rasen im Treptower Park

Viele der grillenden Personen hatten sich nicht an die geltenden Ge- und Verbote gehalten. Das betraf hauptsächlich das Grillen im Kronentraufbereich der Parkbäume und an Gehölzsäumen sowie freies Feuer auf der Rasenfläche. Die damit entstandenen Schäden an der Vegetation sind teilweise nur noch schwer zu beheben. Die Vermüllung in den betroffenen Bereichen war trotz Aufstellung von zusätzlichen Containern für Asche und Restmüll sehr hoch. Durch den erhöhten Verzehr von Getränken wurden die Gehölzflächen zu öffentlichen Toiletten.

Nicht zuletzt, weil der Treptower Park als Gartendenkmal und öffentliche Grün- und Erholungsanlage einen außerordentlich schützenswerten Status besitzt, wurde ein erneutes Grillverbeot beschlossen. Ähnliche Zustände zeigten sich im Schlesischen Busch und führten auch hier zu einem erneuten Grillverbot, um die Parkanlage zu schützen.

Ordnungsrechtlicher Hinweis

Verstöße gegen das Grillverbot stellen eine Ordnungswidrikgeit dar und werden
durch das Ordnungsamt geahndet. Wir bedauern die nunmehr wegfallenden Möglichkeiten öffentlichen Grillens im Bezirk. Aufgrund der geschilderten Probleme und hinterlassenen Schäden an den ehemaligen Grillfächen war ein Verbot jedoch unumgänglich.