Grillen in Berlin
Sobald es draußen warm ist, wird der Grill rausgeholt und darauf leckeres Essen gezaubert, von der Grillwurst und dem saftigen Steak bis zur gegrillten Tomate.
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Ab 24. April greift die bundesweite Notbremse in Berlin: Kultur- wie Freizeiteinrichtungen müssen ab diesem Stichtag geschlossen bleiben. Bis 24 April gilt: Museen und Galerien dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Besucher müssen einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Weitere Informationen »
Wichtige Hinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und des Umweltportal
Grillen in Berlin: Wo ist es gestattet?
Doch das beliebte Vergnügen der Berliner kann teuer werden, wenn man sich dabei nicht an die Regeln hält: Grillen an den falschen Orten kann sogar gefährlich werden. Wir haben die wichtigsten Informationen für sorglosen Grillspaß - vom legalen Grillplatz bis zu den wichtigsten Spielregeln.
Corona-Krise: Kein Alkoholkonsum in öffentlichen Grünanlagen
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus der Konsum von Alkohol in öffentlichen Grünanlagen grundsätzlich untersagt ist. Darüber hinaus sind strenge Kontaktbegrenzungen einzuhalten: Es dürfen nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt).
Grillspots in Berlin: Nicht jeder Park ist erlaubt
In öffentlichen Parks und Grünanlagen ist das Grillen grundsätzlich verboten, um Brände oder Belästigung der Anwohner zu vermeiden. Natürlich gibt es auch Ausnahmen: Auf speziell dafür ausgeschilderten Plätzen ist auch in öffentlichen Park- und Erholungsanlagen das Grill erlaubt, sofern das Bezirksamt einverstanden ist. Aber Vorsicht: Dieses kann die Grillerlaubnis für die Flächen auch kurzfristig wieder zurücknehmen, weshalb man sich immer wieder über die Grillerlaubnis an Ihrem Lieblingsgrillort informieren sollte.
Der Grill-Knigge für Berlin
Auch dort, wo Grillen erlaubt ist, sollte man auf ein paar Dinge achten. Ein leidiges Thema in den öffentlichen Parks ist schon seit längerem das Müllproblem. Es sollte daher immer darauf geachtet werden, leere Flaschen und Verpackungen nicht zu vergessen. Asche und Alufolie vom Grill müssen ebenfalls entsorgt werden, aber richtig - heiße Asche kann Plastikmülleimer schnell in Brand setzten, also erst abkühlen lassen und dann in die dafür vorgesehenen Müllcontainer werfen.
Grillplätze in öffentlichen Grünanlagen
Charlottenburg:
Am Goslarer Ufer gibt es eine ausgewiesene Grillfläche im Bereich zwischen altem Gaswerk Charlottenburg und dem Verbindungskanal.
Mitte:
Im Monbijoupark ist das Grillen nur auf einer kleinen, ausgeschilderten Grillfläche möglich.
Friedrichshain:
Am Neuen Hain im Volkspark Friedrichshain ist das Grillen gestattet. Grill-Stellplätze müssen
vorab online reserviert werden.
Kreuzberg:
Derzeit verboten! Der Görlitzer Park verfügt über zwei ausgewiesene Grillflächen und der Blücherplatz bietet eine Wiese zum Waterlooufer.
Prenzlauer Berg:
Auf dem beliebten Mauerpark sind ausgewiesene Flächen zum Brutzeln freigegeben.
Wilmersdorf:
Auf dem Rudolf-Mosse-Platz in der Mecklenburgischen Straße und im Preußenpark.
Treptow-Köpenick:
Im Landschaftspark Johannisthal (ehemaliges Flugfeld) in der Nähe des Technologieparkes Adlershof gibt es Grillplätze.
Lichtenberg:
Der Stadtpark nähe Sprühplatte, der Rudolf-Seiffert-Grünzug an der Storkower Straße Ecke Karl-Lade-Straße und der Fennpfuhlpark nähe Anton-Saefkow-Platz. Bitte beachten Sie, dass im Fennpfuhlpark nur innerhalb der ausgewiesenen Grillstelle gerillt werden darf.
Tiergarten:
Seit 2012 besteht ein generelles Grillverbot im Berliner Tiergarten.
Hohenschönhausen:
An der Landmarke - Ahornallee (erreichbar über Hagenower Ring/Hechtgraben).
Tempelhof/Schöneberg:
Das Feld vor dem ehemaligen Flughafen Tempelhof bietet ebenfalls Grillmöglichkeiten an, jedoch nur auf der hierfür ausgewiesenen Fläche.
Wichtig!: In allen Anlagen gilt: Grillen ist nur auf den vor Ort ausgewiesenen Flächen gestattet. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Übersicht basiert auf Angaben der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter. Eine Gewähr für die aktuelle Gültigkeit kann nicht gegeben werden, da die Bezirksämter allein zuständig für die Ausweisung von Flächen für Sondernutzungen sind und diese kurzfristig auch wieder zurücknehmen können.

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Aktualisierung: 1. April 2021