Gebietsfonds für das städtebauliche Entwicklungsgebiet ehemaliger Güterbahnhof Köpenick

Pressemitteilung vom 26.03.2024

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick möchte auf eine Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadt­ent­wicklung, Bauen und Wohnen aufmerksam machen.

Zur Förderung gemeinwohlorientierter Projekte im Entwicklungsgebiet ehemaliger Güterbahnhof Köpenick und seiner unmittelbaren Umgebung hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einen Gebietsfonds im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick eingerichtet.

Im Jahr 2024 stehen hierfür zunächst 30.000 Euro für gemeinwohlorientierte Projekte zur Verfügung, die das Zusammenleben zwischen ansässigen und neuen Bewohnerinnen und Bewohnern in dem geplanten neuen Stadtquartier auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände und in seiner Nachbarschaft fördern sollen.

Die Fördermittel können von einzelnen Personen sowie von Gewerbetreibenden, Vereinen und sozial-kulturellen Einrichtungen aus dem Wahlbereich des Gebietsbeirats beantragt werden. Gleiches gilt für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.

Für eine Förderung kommen zum Beispiel gemeinschaftliche Projekte wie Stadtteilfeste oder kulturelle Aktivitäten in Betracht, ebenso wie Pflanzaktionen oder Zwischennutzungen auf dafür geeigneten Flächen. Die jeweiligen Projekte müssen innerhalb eines Kalenderjahres durchgeführt und abgerechnet werden. Bis zu 5.000 EUR Fördermittelhöhe können pro Projekt beantragt werden.

Projektanträge können bis zum 13.05.2023 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingereicht werden. In Zusammenarbeit mit dem Gebietsbeirat prüft die Senatsverwaltung die Anträge und stellt nach erfolgreicher Prüfung die bewilligten Mittel zur Verfügung. Zur Auswahl und Bewertung der Projektanträge wurden die folgenden strategischen Ziele für den Gebietsfonds definiert:

  • Aktivierung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
  • Identifikation und Vernetzung
  • Impuls und Nachhaltigkeit

Die sachgerechte Verwendung der gewährten Mittel wird anhand eines entsprechenden Nachweises, der von Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern erbracht werden muss, durch die zuständige Senatsverwaltung geprüft.

Die Bewilligung und Vergabe der Mittel erfolgt im Rahmen des Zuwendungsrechts gemäß §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung von Berlin.

Weiterführende Informationen zum Gebietsfonds, zu Antragsvoraussetzungen und zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie online unter Gebietsfonds.