Schriftliche Anfragen der BVV Steglitz-Zehlendorf

  • Eine Übersicht der Schriftlichen Anfragen finden Sie hier . (Schaltfläche “Anzeigen” betätigen!)
  • Hinweise zu Recherchemöglichkeiten finden Sie hier unter Punkt 5.

Anmerkungen

1. Nummerierung
Große und Kleine Anfragen werden in der Sitzung der BVV in mündlicher Aussprache vorgetragen und behandelt und liegen dem Plenum – genau wie jeder andere Tagesordnungspunkt der Sitzung – als Drucksache mit eigener Drucksachennummer vor.

Im Gegensatz dazu werden die Schriftlichen Anfragen außerhalb der Sitzungen der BVV von den Bezirksverordneten schriftlich gestellt und vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie haben daher auch keine Drucksachennummer, sondern eine eigene Nummerierung. Entsprechend § 26 der Geschäftsordnung der BVV müssen sie vom Bezirksamt innerhalb von drei Wochen beantwortet werden.

2. Name
Verwirrenderweise heißen die Schriftlichen Anfragen in der Internet-Suchmaske „Kleine Anfragen“ und dies, obwohl es auch Kleine Anfragen gibt, bei denen es sich aber um Mündliche Anfragen handelt, die in der Sitzung der BVV von einzelnen Bezirksverordneten gestellt werden.

Diese Ungenauigkeit ist darauf zurückzuführen, dass in der 3. Wahlperiode von der BVV Steglitz-Zehlendorf bei allen drei Anfragearten eine Namensänderung vorgenommen wurde und so z.B. die bisherigen Kleinen Anfragen in Schriftliche Anfragen umbenannt wurden.

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1. und 2. Wahlperiode 3. Wahlperiode
Anfragen wurden Große Anfragen
Mündliche Anfragen wurden Kleine Anfragen
Kleine Anfragen wurden Schriftliche Anfragen

In der BVV-Software Allris und damit im Internet konnte diese Namensänderung aus folgendem Grund nicht mitvollzogen werden: Allris wurde von allen zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen gemeinsam in Auftrag gegeben und finanziert. Damit ist auch für alle zwölf die gleiche Software entwickelt worden, und diese sieht vor – genau wie seinerzeit von allen Bezirksverordnetenversammlungen in Auftrag gegeben –, dass schriftliche Anfragen „Kleine Anfragen“ heißen. Da alle zwölf Bezirke auch weiterhin das gleiche Programm nutzen und bezahlen, ist die individuelle Umprogrammierung durch eine einzelne BVV so lange nicht möglich, wie nicht auch die anderen elf Bezirksverordnetenversammlungen diese Änderung wünschen.