Vermeiden von Wildschweinschäden

Wilschweinschaden an einer Grabstelle

Friedhofsbesucherinnen und -besucher können Widschweinschäden auf den Friedhöfen vermeiden helfen:

Der Fachbereich Grünflächen bittet die Besucher der landeseigenen Friedhöfe darum, das Fütterverbot von Wildtieren zu beachten und die Tore geschlossen zu halten.

Die Schäden durch Wildschweine nehmen zu. Dabei kann durch einfache Verhaltensregeln viel erreicht werden!

Immer wieder wird leider beobachtet, dass aus falsch verstandener Tierliebe durch große Futterstellen, die immer wieder aufgefüllt werden, die Tiere auf den Friedhof gelockt werden. Auch werden die mit Türschließern versehenen Tore offengehalten sowie mitunter die Zäune aufgeschnitten, um den Tieren den Zutritt zu ermöglichen.
Dabei verursachen die Wildschweine immensen Schaden an Grabstätten und deren Ausstattung. Diese müssen von den Nutzungsberechtigten der Grabstätten getragen werden, da das Land Berlin für derartige Schäden nicht haftet.

Die Friedhofsunterhaltung ist bemüht, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. So wurde ein Teil der Zaunanlagen bereits zusätzlich mit Wildschutzzaun versehen. Dies hilft aber nur, wenn die selbstschließenden Tore nicht bewusst offen gehalten werden oder Zäune sogar aufgeschnitten werden. Für Reparaturarbeiten fehlt vielfach das Geld angesichts des ohnehin knappen Budgets der Friedhofsunterhaltung.

Über die schädlichen Konsequenzen, die das Füttern sowohl für die Wildtiere, als auch die Städter hat, klärt das Faltblatt

Füttern gefährdet die Gesundheit der Wildtiere
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Außerdem stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann (§§ 34 und 50 LJagdG Bln).