Liebe Eltern,
am 23.06.2026 ist der Fachdienst Kita-/Hortgutschein aus betrieblichen Gründen nicht erreichbar.
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Sie erreichen die Hotline der KiTa- und Hortgutscheinstelle Steglitz-Zehlendorf telefonisch zu folgenden Zeiten.
unter der Telefonnummer: 030 / 90299 5289
oder jederzeit per E-Mail: Jugendamt-tagesbetreuung@ba-sz.berlin.de
Eine Liste mit Telefonnummern der zuständigen Sachbearbeiter:innen finden Sie hier
Persönliche Kontakte sind nur über telefonische Terminvereinbarungen möglich.
Bei der dringend notwendigen, sofortigen Erstellung von Bedarfsbescheiden oder bei dringenden Vertragsabschlüssen für Hort bitten wir daher um die Vereinbarung eines Termins mit Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in. Eine sofortige Bearbeitung ohne Termin können wir leider aus Personalkapazitätsgründen nicht garantieren.
Liebe Eltern,
die Bearbeitungszeit für einen Kita-Antrag beträgt 8 Wochen, für einen eFöB (Hort) Antrag zum neuen Schuljahr 12 Wochen und innerhalb des Schuljahres ebenfalls 8 Wochen. Bitte beachten Sie diese Bearbeitungszeiten bei der Antragsstellung. Ausnahmen bilden Anträge aufgrund folgender Gründe:Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass nur folgende Dateiformate bis maximal 10 MB für den E-Mail-Empfang im Bezirksamt zugelassen sind: pdf, jpg, docx., xlsx, pptx.
Ihre KiTa-/Hortgutscheinstelle
Zum Beispiel in unserem Downloadbereich oder in Papierform direkt im Familienbüro oder im Fachdienst Kita-/Hortgutschein.
Sie können einen Kitaantrag ab Geburt Ihres Kindes stellen, frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. Einen Hortantrag können Sie frühestens mit der Schulanmeldung Ihres Kindes und spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn stellen.
Sie wohnen in Steglitz-Zehlendorf? Dann können Sie den vollständig ausgefüllten und von beiden Elternteilen unterschriebenen Antrag in unserem Familienbüro abgeben:
Rathaus Zehlendorf, 14163 Berlin, Kirchstr. 1/3
Bauteil E, Raum E 21
Barrierefreier Eingang: Kirchstr. 3, Bauteil E, Parkplatz in der Kirchstraße
Telefon: 030 – 90 299 5797
Öffnungszeiten:
Montag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Donnerstag: 15:00-18:00 Uhr
Freitag: 10:00-13:00 Uhr
Sie können ihn auch beim Rathauspförtner abgeben, ihn in den Hausbriefkasten des Rathauses Zehlendorf (Eingang Kirchstr. 1/3) oder des Familienbüros (Standort: Barrierefreier Eingang Kirchstr. 3, Bauteil E) einwerfen oder ihn per Post senden an:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Jugendamt – Fachdienst Kita-/Hortgutschein
14160 Berlin
Auch eine Antragsabgabe per E-Mail ist möglich. Das vollständig ausgefüllte und von beiden Elternteilen unterschriebene Formular einscannen und zusammen mit den benötigten Nachweisen (s. auch „Welche Unterlagen benötige ich?“), an jugendamt-tagesbetreuung@ba-sz.berlin.de senden.
Für einen Kitaantrag:
Den unterschriebenen Antrag (für den Rechtsanspruch – Teilzeit – ausreichend). Wenn Sie längere Betreuungszeiten benötigen und/oder Ihr Kind bereits vor dem vollendeten ersten Lebensjahr betreuen lassen wollen, müssen Sie entsprechende Arbeitszeit- bzw. Abwesenheitsnachweise (Umschulung, Weiterbildung, Studium etc.) bei uns einreichen.
Für eine Hortbetreuung ab 01.08.2023 gilt:
Für Anträge der Klassenstufen 1 bis 6 an einer offenen Ganztagsschule (OGB) füllen Sie bitte das Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) an der offenen Ganztagsschule aus und reichen es unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten ein.
Für Anträge der Klassenstufen 1 bis 6 an einer gebundenen Ganztagschule (GGB) füllen Sie bitte das Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) an der gebundenen Ganztagsschule aus und reichen es unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten ein.
Für Anträge für die Ober- und Abschlussstufe an einer Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung” füllen Sie bitte das Formular Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) an Schulen oder in Klassen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung aus und reichen es unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten ein.
Für alle Schulformen gilt: Wir benötigen keinerlei Nachweise über Arbeitszeiten bzw. Abwesenheiten. Es ist keine Bedarfsprüfung erforderlich. Für Kinder der Klassenstufen 1 bis 3 ist die Betreuung kostenfrei. Ab Klassenstufe 4 benötigen wir Einkommensnachweise des vor dem Betreuungsbeginn liegenden Kalenderjahres sowie die Kostenbeteiligungserklärung – Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung von Kindern – siehe Downloadbereich.
Alle Antragsformulare finden Sie ebenfalls unten in unserem Downloadbereich.
Wenn uns Ihr Antrag rechtzeitig und vollständig vorliegt (siehe: “Ab wann kann ich den Antrag stellen?”), kommt er vor dem bewilligten Betreuungsbeginn per Post bei Ihnen an.
Der Online-Antrag ist lediglich eine Datenerfassung in unserem System. Der Antrag muss unterschrieben per Post oder als E-Mail Anhang bei uns eingegangen sein, um bearbeitet zu werden.
Wenn bei Ihnen einer der folgenden Gründe für die schnelle Ausstellung eines Gutscheins vorliegt, können Sie einen kurzfristigen Antrag mit dem Nachweis für einen der Gründe stellen: (Abgabe, siehe „Wo muss ich meinen Antrag stellen?“)
Bitte schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, unter Angabe Ihrer Wohnanschrift sowie des Namens und Geburtsdatums des Kindes an jugendamt-tagesbetreuung@ba-sz.berlin.de . Der/die Sachbearbeiter/in wird sich bei Ihnen melden.
Kitagutscheine über Teilzeitbetreuung gelten unbegrenzt bis Schuleintritt. Bei allen anderen Kitagutscheinen müssen Sie innerhalb von 7 Monaten einen Betreuungsvertrag unterschreiben. Ab Vertragsunterschrift muss die Betreuung innerhalb der nächsten drei Monate beginnen. Bei einem Hortbedarfsbescheid ist innerhalb von 5 Wochen ein Vertrag zu unterschreiben. Ab Vertragsunterschrift muss die Betreuung auch wieder innerhalb der nächsten drei Monate beginnen.
Selbstverständlich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: beide, mit dem Kind zusammenlebende Elternteile stehen nicht für die Betreuung zur Verfügung, weil sie z.B. erwerbstätig sind, studieren, Weiterbildungen absolvierten etc.
Einen Anspruch auf „ergänzende Betreuung“ haben Eltern, die eine Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten der Kita oder des Hortes – davor und/oder danach – benötigen und diese nicht selbst organisieren können. Das muss anhand der Arbeitszeiten nachwiesen werden. Einen Antrag auf „ergänzende Betreuung“ stellen Sie beim Fachdienst Kindertagespflege und Kitakoordination.
Wenn Sie mit Ihrer Arbeits- und Wegezeit in Summe pro Woche (Mo. bis Fr.) auf 35 Stunden oder mehr kommen, besteht ein Bedarf für eine Ganztagsbetreuung.
Sie müssen einen neuen Antrag stellen (Kita oder Hort) und die entsprechenden Nachweise (s. „Welche Unterlagen benötige ich?“) bei uns einreichen.
Sie suchen sich selbstständig einen anderen Kitaplatz und beachten die Kündigungsfrist des ursprünglichen Kitavertrags. (Kündigungsfrist: ein Monat zum Monatsende). Wenn Sie innerhalb der vorgegebenen Gültigkeitsfrist für den Gutschein eine neue Betreuung beginnen, behält Ihr Gutschein seine Gültigkeit. (s. auch unter “Wie lange gelten der Kitagutschein bzw. der Bescheid für den Hort?”) Gutscheine über Teilzeitbetreuung in Kita, die nach dem 01.07.2020 ausgestellt wurden, gelten nach Ausstellung unbegrenzt bis Schuleintritt.
Sie benötigen einen Betreuungsgutschein des Bezirksamtes in dem Sie wohnen. Außerdem ist eine Kostenübernahmeerklärung vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf erforderlich. Diese beantragen Sie unter: jugendamt-tagesbetreuung@ba-sz.berlin.de oder per Post bei der Kita-/Hortgutscheinstelle.
Der Gutschein verliert zum Ende des Monats, zu dem Sie sich ummelden, seine Gültigkeit. Die Finanzierung wird eingestellt. Wenn Sie Ihr Kind weiterhin in einer Berliner Einrichtung (Kita oder Hort) betreuen lassen wollen, benötigen Sie eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Gemeinde in Brandenburg. Diese senden Sie bitte an die Kita-Hortgutscheinstelle des Bezirksamtes in dem sich die Kita oder der Hort befindet.
Bei Kita:
Sie müssen Ihrem alten und neuen Stadtbezirk sowie der Kita die neue Anschrift mitteilen. Wenn Ihr Kind in der Kita bleibt, müssen Sie nichts weiter tun. Wenn Ihr Kind die Kita wechselt, müssen Sie außerdem in der vorherigen Kita fristgerecht kündigen (Kündigungsfrist: ein Monat zum Monatsende), sich den Kita-Gutschein aushändigen lassen, wenn Sie ihn dort abgegeben haben, und den Kita-Gutschein in der neuen Kita wieder einreichen. Am besten ist es, wenn in der Kita immer nur eine Kopie des Gutscheins abgegeben wird und Sie das Original bei sich behalten. Sollte Ihnen der Gutschein nicht mehr zur Verfügung stehen, können Sie jederzeit im Fachdienst Kita-Hortgutschein eine Kopie für den Kita-Wechsel beantragen. (s. auch unter “Wie lange gelten der Kitagutschein bzw. der Bescheid für den Hort?”)
Bei Hort an staatlichen Schulen:
Auch hier müssen Sie Ihrem alten und neuen Stadtbezirk sowie der Schule die neue Anschrift mitteilen. Wenn Ihr Kind in der ursprünglichen Schule verbleibt, behält der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit, die Sie abgeschlossen haben, seine Gültigkeit. Sie erhalten ab Klasse 3 lediglich einen neuen Kostenbescheid mit einem neuen Kassenzeichen von Ihrem neuen Wohnbezirk. Der Grund hierfür ist, dass immer der Stadtbezirk in dem Sie wohnen zuständig ist für die Finanzierung der Betreuung und somit auch für die Einnahme der Elternbeiträge. Sie erhalten nur einen neuen Vertrag, wenn Sie selbst an der Betreuungszeit etwas ändern möchten und dies beantragen.
Hotline
Zur Zeit finden nur telefonische Sprechzeiten statt von: