Berlin-Ticket S

Berlin-Ticket S (Stand: 22.02.2023)

Im April 2023 beginnt das Verfahren der analogen Antragstrecke zur Beantragung der VBB-Kundenkarte. Der Auftakt wird ab dem 1. April 2023 zunächst durch die BVG selbst erfolgen und ein monatliches Arbeitsvolumen von ca. 1000 analogen Anträgen umfassen.
Der Antragsvordruck wird ausschließlich nach Anforderung durch die Leistungsberechtigten ausgegeben bzw. versandt. Er wird nur im Bedarfsfall (nur für Härtefälle, bei keiner bestehenden Möglichkeit zur Nutzung der digitalen Antragsstellung) und in Papierform zur Verfügung gestellt.
Das analoge Antragsverfahren wird im nächsten Schritt durch die Berechtigten selbst bearbeitet. Bis zur Aufstellung der Briefkästen vor allen BVG-Kundenzentren Anfang April, müssen Leistungsberechtigte die Anträge postalisch an die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Berlin S -Holzmarkstraße 15-17 in 10179 Berlin) übermitteln.
Zur korrekten Bearbeitung durch die BVG müssen neben dem analogen Antrag und dem Berechtigungsnachweis in Kopie auch eine Kopie des Ausweisdokuments sowie ein Passbild (Original, keine Kopie) in einem geschlossenen Umschlag zugesandt werden.

Weitere Hinweis:
Die bestehende Übergangsregelung ist derzeit bis zum 30. April 2023 verlängert worden, damit alle Anspruchsberechtigten das Berlin-Ticket S nutzen können. Nach der aktuellen Regelung gilt daher:

  • bei Fahrausweiskontrollen des Berlin-Ticket S müssen entweder ein aktuell gültiger berlinpass (eine Gültigkeit zu einem vergangenen Zeitpunkt im Jahr 2023 ist nicht mehr ausreichend) oder
  • ein aktuell gültiger Leistungsbescheid (am Besten in Kopie) genutzt werden. Beim Vorzeigen des Leistungsbescheides muss ein Personalausweisdokument mitgeführt und ebenfalls vorgezeigt werden.
    Es steht den Leistungsbeziehenden frei, den Leistungsbescheid (bzw. eine Kopie) in Teilen zu schwärzen.

Folgende Angaben im Leistungsbescheid müssen lesbar bleiben:

  • Kopfbogen
  • Überschrift/Betreff
  • Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
  • Aktenzeichen des Leistungsbescheides und
  • Bewilligungszeitraum.

Anderweitige Angaben, auch die Höhe des Leistungsbezugs und/oder Kontoangaben können geschwärzt werden.

  • Merkblatt Berlin-Ticket S (Stand 22.03.23)

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