Wie bewerbe ich mich oder schlage jemanden vor?

Die wichtigsten Daten, wenn ich kandidieren möchte

  • Ab dem 14.09.2021 beginnt das Zeitfenster für Ihre Bewerbung. Über Aushänge und online informiert das Bezirksamt darüber, dass Berufungsvorschläge abgegeben werden können.
  • Ihr Berufungsvorschlag muss bis zum 12.10.2021 eingegangen sein.
  • Die Wahlkommission prüft alle Vorschläge. Daraufhin werden Sie angeschrieben.
  • Sie haben dann bis zum 24.11.2021 die Möglichkeit Ihren Motivationstext und ein Lichtbild digital einzureichen. Das ist wichtig für den Druck der Kandidatenbroschüre.
  • Die Wahlkommission erstellt in alphabetischer Reihenfolge die Vorschlagsliste.
  • Ab dem 08.12.2021 wird die Berufungsvorschlagsliste öffentlich durch das Bezirksamt ausgehängt. Die Kandidatenbroschüre wird gedruckt und verteilt sowie online gestellt.
  • Im Zeitraum vom 07.02.-18.02.2022 werden 5 Termine festgelegt, an denen Sie sich mit den anderen Kandidatinnen und Kandidaten persönlich kurz dem erschienenen Publikum vorstellen.
  • Die Wahl findet in der Zeit vom 14.03. – 18.03.2022 statt.
  • Bis zum 25.03.2022 hat die Wahlkommission Zeit die Stimmzettel auszuzählen.
  • Die Ergebnisse werden ab dem 28.03.2022 öffentlich ausgehängt.
  • Die Berufung der Mitglieder in die bezirkliche Seniorenvertretung durch das Bezirksamt findet am 01.04.2022 statt.

Weitere Informationen

Was geschieht mit den Bewerbern, die nicht berufen werden?

Gibt ein/e Seniorenvertreter/in das Ehrenamt vorzeitig auf, werden Nachrücker in der Reihenfolge der Stimmenanzahl berufen. Bei Stimmengleichheit soll darauf geachtet werden, dass die Berufenen die Gesamtheit der Gesellschaft widerspiegeln und wichtige gesellschaftliche Gruppen berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall entscheidet das Los.

Wer rückt nach, wenn die Liste der Nachrücker erschöpft ist? Es nicht mind. 13 Kandidaten gibt?

Sollte die Berufungsvorschlagsliste keine Nachrücker enthalten, soll die Berufung auf der Grundlage einer Vorschlagsliste der bezirklichen Seniorenvertretung erfolgen.

Wie unterscheiden sich die Mitwirkungsmöglichkeiten von gewählt berufenen oder ausschließlich berufenen Seniorenvertreterinnen und -vertretern?

Die Rechte und Pflichten der ehrenamtlich Engagierten unterscheiden sich nicht.

Wie lange übe ich das Ehrenamt als Seniorenvertreter/in aus?

Die Berufung erfolgt für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung (5 Jahre). Die bezirklichen Seniorenvertretungen amtieren nach dem Ende ihrer Amtszeit weiter, bis sich die nächste bezirkliche Seniorenvertretung konstituiert hat.