Wenn die Mutter des Kindes verheiratet ist, ist der Ehemann automatisch der Vater des Kindes. In diesem Fall muss keine Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
Wenn die Mutter des Kindes nicht verheiratet ist, muss der Vater, um auf der Geburtsurkunde eingetragen zu werden, die Vaterschaft anerkennen. Dies kann beim Jugendamt, gegenüber einem Notar oder beim Standesamt erfolgen.
Nutzen Sie hierfür die Möglichkeit der Terminvereinbarung, um lange Wartezeiten an offenen Sprechtagen zu vermeiden.
Die Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich erklärt werden (öffentliche Beurkundung). Wenn Sie die Vaterschaft anerkennen möchten, werden vom Vater folgende Dokumente benötigt:
- der Personalausweis oder Reisepass
- die Geburtsurkunde
- Wenn der Vater (zum Beispiel durch eine Eheschließung) einen anderen als seinen Geburtsnamen führt, muss dieser nachgewiesen werden, zum Beispiel durch eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder dem als Heiratsregister fortgeführten Familienbuch der Ehe. Ausländische Urkunden sind im Original, ggf. mit Legalisation und mit einer Übersetzung eines beeidigten Dolmetschers vorzulegen.
Damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam wird, müssen folgende Zustimmungserklärungen vorliegen:
- Zustimmung der Mutter des Kindes
- Wenn die Mutter minderjährig ist, zusätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten der Mutter sowie des Jugendamtes
- Wenn der Vater minderjährig ist, zusätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten des Vaters
- Wenn die Mutter noch verheiratet ist und schon die Scheidung eingereicht wurde, zusätzlich die Zustimmung des Ehemannes der Mutter. In diesem Fall wird die Vaterschaftsanerkennung aber erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam. Auch diese Zustimmungserklärungen können nur persönlich beim Jugendamt, gegenüber einem Notar oder beim Standesamt abgegeben werden.
Übrigens: Die Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor der Geburt erfolgen, was Behördengänge in den stressigen Tagen direkt nach der Geburt überflüssig macht. In diesem Fall wird der Mutterpass benötigt.
In bestimmten Staaten sind Mutterschaftsanerkennungen notwendig. Falls Ihr Heimatstaat dies fordert, können Sie bei uns auch die Mutterschaftsanerkennung beurkunden lassen.
Nutzen Sie hierfür die Möglichkeit der Terminvereinbarung, um lange Wartezeiten an offenen Sprechtagen zu vermeiden.
Die Beurkundung von Vater- und Mutterschaftsanerkennungen bzw. die Zustimmungserklärung hierzu im Standesamt ist gebührenpflichtig – die Gebühr beträgt jeweils 40,00 Euro. Wenn neben der Vaterschaftsanerkennung auch eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden soll, empfiehlt es sich, diese bei den Jugendämtern vorzunehmen. Hier entstehen für beide Dienstleistungen noch keine Gebühren.
Vater- und Mutterschaftsanerkennungen können auch bei Notaren (kostenpflichtig) abgegeben werden.