Einmal im Jahr werden die Fördermittel der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung (BPKB) – Fördersäule 3 (FöS 3) ausgeschrieben.
Der Fachbereich Kultur wird ab dem 01. Oktober bis zum 15. Dezember 2025 Ihre Anträge für das Haushaltjahr 2026 entgegennehmen.
Dafür wird Ihnen, solange der Bewerbungszeitraum läuft, weiter unten ein Online-Antrag zur Verfügung stehen.
Voraussetzung für die Bewilligung ist die Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2026 durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SenKultGZ).
Projektanträge, die außerhalb des Bewerbungszeitraums eingehen, finden bei der Jury-Entscheidung keine Berücksichtigung. Für eine fristgerechte Antragstellung ist der Eingang beim Bezirksamt entscheidend. Die Qualität des Projektes ist Maßgeblich für eine Bewilligung.
Sie können maximal 5.000,00 € beantragen.
Hinweis zum Durchführungszeitraum:
Der beantragte Durchführungszeitraum muss im Zeitraum zwischen dem 01. April – 15. Dezember 2026 liegen.
Gefördert werden:- Natürliche Personen (freie Kunstschaffende)
- Kunst-/Kulturinstitutionen und – Initiativen außerhalb der Verwaltung Berlins
- Bildungs- und Jugendvereine bzw. -Initiativen
- Kitas von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
- Fördervereine öffentlicher Berliner Schulen, Kitas oder anderer öffentlicher Kultur, Jugend- und Bildungseinrichtungen
- Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe (u.a. von JFE, Trägern von Unterkünften, Betreuungs- und Beratungsstellen für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Privatschulen
- Akteur:innen der Kulturwirtschaft
- Online-Antrag für die Bewerbung
- Unterlagen müssen hochgeladen werden
- Mindestförderung 1.000,00 €
Bei Anträgen unter 1.000,00 € ist nach Nr. 1 AV zu § 44 LHO darzulegen, inwiefern der Aufwand der Bewilligung und Abwicklung im angemessenen Verhältnis zu dem mit der Zuwendung beabsichtigten Erfolg steht.
Antragsunterlagen- Online-Antrag
- Finanzierungsplan
- Kooperationsvereinbarung
- Projektbeschreibung/Konzept (ungefähr 1 DIN A4-Seite)
- Erklärungen (statistischer Erhebungsbogen, Transparenzdatenbank, Leistungsgewährungsverordnung)
- Referenzen:
- Künstlerische Lebensläufe
- Links von Sozialen Netzwerken und Videoportalen
- evtl. eine kurze bildhafte Darstellung bisheriger Projekte (ungefähr eine DIN A4-Seite)
Wichtige Information aus der Leitlinie:
In Veröffentlichungen (Plakaten und Flyern) und Bekanntmachungen sowie auf Webseiten und anderen internetbasierten Plattformen ist auf die Förderung aus Mitteln des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf geeignete Weise aufmerksam zu machen. Bitte benutzen Sie dafür das entsprechende Logo. (Linkliste)
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