Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1540/XX
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, die Ausgleichsgrünfläche parallel zur Grenzallee, zwischen der Ballinstraße und der Buschkrugallee, abzuzäunen und dieses Grundstück im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens als Urban-Gardening Fläche für Familien, Anwohnerinnen und Anwohner zur Verfügung zu stellen.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Ausgleichsgrünfläche parallel zur Grenzallee, zwischen der Ballinstraße und der Buschkrugallee, abzuzäunen und dieses Grundstück im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens als Urban-Gardening Fläche für Familien, Anwohnerinnen und Anwohner zur Verfügung zu stellen.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 9. März 2020 ist das Bezirksamt um Prüfung gebeten worden, ob die Ausgleichsgrünfläche parallel zur Grenzallee, zwischen der Ballinstraße und der Buschkrugallee, abgezäunt und dieses Grundstück im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens als Urban-Gardening Fläche für Familien, Anwohnerinnen und Anwohner zur Verfügung gestellt werden kann.
Das Bezirksamt hat in diesem Zusammenhang die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Prüfung gebeten, inwieweit eine Umsetzung des Beschlusses möglich ist.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hierzu mit Schreiben vom 28.05.2020 mitgeteilt, dass es sich bei der Fläche zwischen A 100, Ballinstraße, Buschkrugallee und der Bebauung in der Grenzallee um eine Fläche handelt, welche für eine landschaftspflegerische Ersatzmaßnahme zum 16. Bauabschnitt der Autobahn A 100 planfestgestellt ist. Ziel der Ersatzmaßnahme war die Entwicklung einer naturnahen, öffentlichen Grünanlage. Eine Einzäunung widerspricht diesem Ziel.
Die Senatsverwaltung kommt im Ergebnis ihrer Prüfung zum Schluss, dass eine Nutzung der Fläche für Urban Gardening nicht mit den Zielen der Planfeststellung vereinbar ist und für eine erfolgreiche Nutzung, für welche eine Medienversorgung (Strom, Wasser) und ein dauerhaft hohes Engagement der Nutzer*innen erforderlich wären, auch nicht geeignet erscheint. Zum 1. Januar 2021 ist die Fläche in den Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes übergegangen.
Das Bezirksamt sieht die Bitte um Prüfung aus dem BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 21.01.2021 Bezirksamt Neukölln von Berlin
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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