Drucksache - 1378/XX  

 
 
Betreff: Rodungen und Fällungen während der Brut- und Setzzeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGrüne
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianDr. Hoffmann, Christian
Drucksache-Art:Große Anfrage 2Große Anfrage 2
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
19.06.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
14.08.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage vertagt 1
Große Anfrage beantwortet
Antwort 1378 XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wurden oder werden und wenn ja, wo werden in diesem Jahr Rodungen von Hecken, Sträuchern und Fällungen von Bäumen während der Brut- und Setzzeit (März-September) in Neukölln ausgeführt?
  2. Wurde und wenn ja, wo wurde ggf. im jeweiligen Einzelfall nachgewiesen, dass diese gem. § 39 (5) Nr.2 BNatSchG verbotenen Maßnahmen nicht auch außerhalb der Brut- und Setzzeiten hätten umgesetzt werden können?
  3. Wurde/wird im jeweiligen Fall das Amt für Umwelt u. Natur oder externe Gutachter*innen in den Genehmigungsprozess mit einbezogen, um zu verhindern, dass besetzte Brutstätten beschädigt oder dauerhaft zerstört werden? Und wenn ja, wie?
  4. Falls „öffentliches Interesse“ im Fall des Falles als Begründung für solche Maßnahmen angeführt wird, bitte ich um Mitteilung, warum bei den Planungen der Bauabläufe keine Rodungen außerhalb der Brut- und Setzzeiten berücksichtigt werden konnten?
 
 

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