Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1221/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Neuanschaffung von Geräten insbesondere auf Energieeffizienz zu achten. Dazu gehören etwa der automatische Wechsel in den Standby-Modus von Computern, ein- und ausschaltbare Steckdosenleisten sowie Zeitschaltuhren in Kopiergeräten und Warmwasserbereitern, um den Energiebedarf zu minimieren. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, in welchem Umfang durch Bewegungsmelder in z.B. den Gängen und Toiletten sowie Zeitschaltuhren o.ä. für Heizungen in Räumen des Rathauses sowie der Bezirksverwaltung Energie eingespart werden kann.
Begründung: Das am 20. Juni 2017 vom Senat beschlossene Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) wurde mit Beginn der neuen Legislaturperiode aktualisiert. Für den Klimaschutz sollen mit den Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energie, Verkehr, Gebäude und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Private Haushalte und Konsum eine Reduktion von Kohlendioxidemissionen in der Stadt erwirkt werden. Zentral ist dafür die Einsparung und effiziente Verwendung von Strom, Wärme und Kraftstoffen sowie die verstärkte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien. Die Berliner Verwaltung sollte in all diesen Bereichen mit gutem Beispiel voran gehen. Energieeinsparung ist ein wichtiger Baustein für die Reduzierung klimaschädlicher Emissionen. Die langen Gänge des Rathauses sowie der Bezirksverwaltung sind beleuchtet und Räume voll beheizt ohne, dass sich Personen in ihnen aufhalten. Zudem kann die Temperatur in einigen Räumen nicht reguliert werden. Dies führt häufig zu Dauerlüften bei laufender Heizung. Darüber hinaus besteht in der bezirklichen Verwaltung aufgrund der immensen Nutzung technischer Geräte ein sehr großes Einsparpotential an Kohlendioxid, Energie und damit auch Geld. Dieses muss im Sinne des Klimaschutzes, mittels der Schaffung technischer Voraussetzungen und einer kontinuierlichen Nutzungseinweisung der Mitarbeiter*innen voll ausgeschöpft werden. |
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