Drucksache - 0692/XX  

 
 
Betreff: Pressemitteilung des Stadtrates für Jugend und Gesundheit vom 27.04.2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGrüne
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianDr. Hoffmann, Christian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
30.05.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage
Antwort 0692/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Befindet sich die Pressemitteilung (PM) des Stadtrates für Jugend und Gesundheit, die unter der Überschrift: „ Neuköllner Dar-As-Salam Moschee ist ein Fall für den Verfassungsschutz“ am 27.04.2018 veröffentlicht wurde, nicht wie alle anderen auf der Seite der PM des Bezirksamtes, weil diese nicht mit dem Bezirksamt abgestimmt wurde oder weil diese PM nicht der Sichtweise des Bezirksamtes entspricht?

 

  1. Auf welchen Erkenntnissen beruhen die Aussagen in der Presseerklärung „Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der Trägerverein der Dar-As-Salam Moschee im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden darf“ und „Neben Kontakten zu islamistischen Muslimbruderschaft werden in der Neuköllner Dar-As-Salam Moschee auch Islamunterricht, Arabischunterricht und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche angeboten. .“?
 
 

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