Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0566/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung bei jeglicher Kommunikation, insbesondere in der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, einzuhalten.
Begründung: Laut § 2 GGO I ist die Gleichstellung von Frauen und Männern durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Behörden in ihren Bereichen gefördert werden. Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist zu beachten. Dies soll primär durch geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen und, wo dies nicht möglich ist, durch die Ausschreibung der jeweils weiblichen und männlichen Form geschehen. Die Aufzählung ist abschließend. In Schriftsätzen, die sich an Einzelpersonen richten, ist die im Einzelfall jeweils zutreffende weibliche oder männliche Sprachform zu verwenden. Die Nutzung sonstiger - auch orthographisch fragwürdiger - Varianten wie "Gendersterne", Unterstriche oder Ähnliches sind demnach nicht zulässig |
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