Drucksache - 0566/XX  

 
 
Betreff: Gemeinsame Geschäftsordnung im Bezirksamt Neukölln einhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUHaushWiVerwGleich
Verfasser:1. Kringel, Gerrit
2. Fraktionslose Fr. Zielisch
Morsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
21.03.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
14.05.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung
30.05.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.06.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
29.08.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
05.09.2018 
Fortsetzung der 21. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung HWVG
Beitritt Fr. Zielisch
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung bei jeglicher Kommunikation, insbesondere in der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, einzuhalten.

 

Begründung:

Laut § 2 GGO I ist die Gleichstellung von Frauen und Männern durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Behörden in ihren Bereichen gefördert werden. Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist zu beachten. Dies soll primär durch geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen und, wo dies nicht möglich ist, durch die Ausschreibung der jeweils weiblichen und männlichen Form geschehen. Die Aufzählung ist abschließend. In Schriftsätzen, die sich an Einzelpersonen richten, ist die im Einzelfall jeweils zutreffende weibliche oder männliche Sprachform zu verwenden. Die Nutzung sonstiger - auch orthographisch fragwürdiger - Varianten wie "Gendersterne", Unterstriche oder Ähnliches sind demnach nicht zulässig

 
 

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