Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0371/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Donaustr. Zwischen
Das Bezirksamt soll außerdem eine mögliche Zeitplanung für eine eventuelle Umsetzung dieser Maßnahme vorlegen.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen für die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Donaustraße zwischen
erforderlich sind. Dabei soll das Befahren der Fahrradstraße für Anlieger erlaubt sein, wobei das Teilstück zwischen Erkstraße und Schönstedtstraße zu Gunsten der Zugänglichkeit des Rathauses Neukölln von dieser Zugangsbeschränkung auszunehmen ist. Das Bezirksamt soll Konzepte entwickeln, wie
Das Bezirksamt soll außerdem eine mögliche Zeitplanung für eine Umsetzung dieser Maßnahme vorlegen.
- Zwischenbericht –
Grundsätzlich ist es möglich, die Donaustraße als Fahrradstraße auszuweisen, da für den Kraftfahrzeugverkehr zwei parallel verlaufende Hauptverkehrsstraßen zur Verfügung stehen. Im Moment stehen der konkreten Planung jedoch diverse langfristige Baumaßnahmen in der Donaustraße selbst entgegen. Hinzu kommt, dass die Donaustraße auch als Ausweichroute für den KfZ-Verkehr der Baumaßnahme Karl-Marx-Straße dient.
Das Bezirksamt wird über den weiteren Planungsfortschritt bezüglich der Ausweisung der Donaustraße als Fahrradstraße zu gegebener Zeit berichten.
Berlin-Neukölln, den 20. Mai 2019
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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