Drucksache - 0057/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung mit redaktioneller Änderung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§17 Neufassung von Nr. 9: “Beschlüsse der Ausschüsse sind dem Vorsteher innerhalb von 5 Werktagen vom Sitzungstag an durch den Ausschussvorsitzenden zur Vorlage an die BVV schriftlich mitzuteilen.”
§17 Neufassung von Nr. 10: “Die Ausschüsse tagen öffentlich, mit Ausnahme des Geschäftsordnungsausschusses und des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden. Jeder Ausschuss kann wegen des Vorliegens besonderer oder der in §37 Nr. 5 dieser Geschäftsordnung beschriebenen Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließen.”
Begründung: Das Vorhaben dieser Geschäftsordnung, Anfragen und Anträge möglichst zeitnah zum Abschluss zu bringen, findet auch hier ihren Niederschlag. Ausschussvorsitzende sollten möglichst zügig ihre Ergebnisse dem BVV-Büro mitteilen. Seit der Bildung der Ausschüsse der XX. Wahlperiode ist kein Hauptausschuss mehr vorgesehen. Daher ist dieser zu streichen. Es scheint sinnvoll, die Gründe, die für Sitzungen der BVV zur Nichtöffentlichkeit führen, analog auch hier anzuwenden. |
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