Drucksache - 0477/XIX  

 
 
Betreff: Kinderärztliche Versorgung auch an Feiertagen gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEGesundheit
Verfasser:Licher, ThomasFinger, Jutta
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.01.2013 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Gesundheitsausschuss Entscheidung
05.02.2013 
9. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses vertagt   
03.06.2014 
15. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses vertagt   
04.11.2014 
17. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit und der Kassenärztlichen Vereinigung dafür einzusetzen, dass auch an den Feiertagen und den Brückentagen ausreichend Kinderarztpraxen geöffnet sind, und es zu keinen überlangen Wartezeiten in den wenigen Erste-Hilfe-Stellen kommt.

 

Begründung:

Die Kassenärztliche Vereinigung soll ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag gerecht werden und ist verpflichtet, auch an Feiertagen eine ausreichende Versorgung der Kinder zu gewährleisten. Die vier Erste-Hilfe-Stellen für Kinder und die eine Notfallpraxis sind keinesfalls ausreichend, und es kommt schon bei durchschnittlicher Erkrankungshäufigkeit zu unerträglichen Wartezeiten. Sollte es innerhalb einer 3,5 Mio.-Einwohner-Metropole mal zu einer Epidemie kommen, würden die wenigen Stellen ihrer Aufgabe keinesfalls gerecht werden. Somit werden von der Kassenärztlichen Vereinigung schlimme Folgen für die Kinder billigend in Kauf genommen.

 
 

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