Drucksache - 0477/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit und der Kassenärztlichen Vereinigung dafür einzusetzen, dass auch an den Feiertagen und den Brückentagen ausreichend Kinderarztpraxen geöffnet sind, und es zu keinen überlangen Wartezeiten in den wenigen Erste-Hilfe-Stellen kommt.
Begründung: Die Kassenärztliche Vereinigung soll ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag gerecht werden und ist verpflichtet, auch an Feiertagen eine ausreichende Versorgung der Kinder zu gewährleisten. Die vier Erste-Hilfe-Stellen für Kinder und die eine Notfallpraxis sind keinesfalls ausreichend, und es kommt schon bei durchschnittlicher Erkrankungshäufigkeit zu unerträglichen Wartezeiten. Sollte es innerhalb einer 3,5 Mio.-Einwohner-Metropole mal zu einer Epidemie kommen, würden die wenigen Stellen ihrer Aufgabe keinesfalls gerecht werden. Somit werden von der Kassenärztlichen Vereinigung schlimme Folgen für die Kinder billigend in Kauf genommen. |
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