Drucksache - 0441/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, eine Selbstverpflichtung zum Umgang mit Nebeneinkünften von Bezirksamtsmitgliedern zu erarbeiten und zu beschließen. Kernpunkte dieser Selbstverpflichtung sollten sein:
Die Selbstverpflichtung sollte bis zur Sommerpause 2013 beschlossen und der BVV zur Kenntnis gegeben werden.
Begründung:
Noch mehr als bei Abgeordneten können durch Nebentätigkeiten von politischen Wahlbeamten, z.B. von Bezirksamtsmitgliedern, Interessenskonflikte entstehen. Daher sollten Art und Höhe solcher Nebeneinkünfte transparent gemacht werden.
Zudem existieren gegenwärtig für politische Wahlbeamte auf Bezirksebene nur die allgemeinen Regelungen des Beamtenrechts. Danach gibt es Nebentätigkeiten, die nicht vom Dienstherren genehmigt werden müssen, sofern sie in der Freizeit passieren (z.B. Halten eines Vortrags). Da Bezirksamtsmitglieder jedoch keine Arbeitszeitvorgaben haben, greifen entsprechende Regelungen aus dem allgemeinen Beamtenrecht hier nicht.
Da es sich hier in vielen Bereichen um Graubereiche handelt, die gesetzlich nicht geregelt sind, wird das Bezirksamt mit diesem Antrag ersucht, eine Selbstverpflichtungserklärung zu erarbeiten, die mindestens die genannten Punkte aufgreift und diese der BVV zur Kenntnis zu geben.
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