Auszug - Beteiligung von Gruppen
Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den § 11 („Beteiligung der Fraktionen „) ihrer Geschäftsordnung wie folgt zu ergänzen:
3. Die Mitglieder einer Gruppe sind berechtigt, in mindestens zwei Ausschüssen ihrer Wahl mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, teilzunehmen, dies gilt nicht für den Jugendhilfeausschuss.
Die Nummerierung der folgenden Absätze ändert sich entsprechend.
Herr BV Schulze begründet als Ausschussvorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses die Beschlussempfehlung.
Redebeiträge: Herr BV Wittke, Herr BV Lüdecke, Herr BV Oeverdieck, Herr BV Wittke, Herr BV Leppek, Herr BV Dr. Hoffmann, Herr BV Licher, Herr BV Wittke, Frau BV Zielisch, Herr BV Preuß, Herr BV Lüdecke, Herr BV Wittke, Herr BV Posselt, Herr BV Koglin, Frau BV Draeger, Herr BV Szczepanski, Herr BV Piehl, Herr BV Lüdecke
Frau BV Zielisch wird gemäß § 53 Abs. 1 GO von Herrn Vorsteher Oeverdieck „zur Sache“ gerufen.
Herr BV Leppek gibt nach § 41 GO BVV eine persönliche Bemerkung ab. Herr BV Koglin gibt nach § 41 GO BVV eine persönliche Bemerkung ab.
Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU und der Grünen(6) gegen die Stimmen der Grünen(1), der LINKEN, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt. |
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