Auszug - Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Saubere Schulen“, Feststellung der Bindungswirkung sowie Einschätzung der Kosten des Bürgerbegehrens
Das Bezirksamt hat am 8. April 2019 beschlossen, dass das am 07.03.2019 durch die Bürger*inneninitiative „Schule in Not“ eingereichte, durch Schreiben vom 25.03.2019 geringfügig geänderte Bürgerbegehren „Saubere Schule“ (vgl. Anlage) als Empfehlung der BVV im Sinne von § 13 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz zulässig ist. Das Bezirksamt geht im Falle der Umsetzung des Begehrens von Mehrkosten in Höhe von mindestens 3,6 Mio. Euro pro Jahr aus.
Der Senat hat hierzu mitgeteilt, dass er von seinen Bezirksaufsichtsrechten bezogen auf den Beschluss des Bezirksamtes vom 8. April 2019 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, dessen Bindungswirkung und der mit der Umsetzung des verfolgten Anliegens verbundenen Kosten keinen Gebrauch machen wird.
Berlin-Neukölln, den 21. Mai 2019
Martin Hikel Bezirksbürgermeister
Kenntnis genommen |
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