Auszug - Schulneubau und -sanierung auf das richtige Gleis setzen.
BV Schulze trägt vor, dass er nach Beratung in seiner Fraktion vorschlägt, die Punkte 2 und 4 zu streichen. Somit besteht der Änderungsantrag aus den ursprünglichen Punkten 1 und 3.
BzBm Herr Hikel äußert sich zu dem Antrag.
Der Gebäudescan 2016 diente dazu, den Sanierungsstau erstmalig für alle 12 Bezirke einheitlich zu erfassen. Dazu wurden einheitliche Kostenkennwerte für Flächen, Bauteile und Gebäude festgelegt. Anders als im Auftrag dargestellt, wurden somit sehr wohl einheitliche Maßstäbe und Grundlagen für die bezirksübergreifende Bewertung des Sanierungsstaus geschaffen. Letztendlich legte diese Erhebung den Grundstein für den Schulausgabenplafond 2017 bis 2026 in Höhe von 5,5 Mrd. €. Es bleibt jedoch festzustellen, dass nicht alle Kosten, insbesondere für Honorare und etwaige Außenanlagen erfasst wurden. Das gilt jedoch ebenfalls für alle Bezirke und ließe sich im Nachgang einfach und einheitlich korrigieren. Zu beachten ist, dass die Statuserhebung den Sanierungsstau überschlägig ausweist, ohne jedoch konkrete Maßnahmen vor Ort im Detail zu beschreiben. Dafür bedarf es vertiefender Feinplanungen, die zwischen den Fachabteilungen und Nutzern unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs abzustimmen sind. Daraus resultierende Maßnahmen werden im Rahmen der Fortschreibung im Finanzierungs- bzw. Schulbaufahrplan erfasst.
Beauftragungen von externen Gutachtern sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zielführend, da es aktuell darum geht, konkrete Maßnahmenpakete aus der Statuserhebung zu bilden. Vielmehr ist jedoch fraglich, ob die externen Planer und Unternehmen die Sanierungsmittel im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzen können. Die Fraktionen von SPD und Grünen schlagen zusätzlich eine Streichung des 1. Punktes aus dem Antrag vor.
Der Antrag wird in der geänderten Fassung abgestimmt und angenommen. |
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