Auszug - Lärmprognose in belasteten Gebieten
Zur Drucksache 0611/XX möchte die CDU Fraktion einen Änderungsantrag stellen, so dass aus dem ursprünglichen Antrag ein Prüfauftrag wird:
„Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob für die Bereiche der Weserstraße und Herrfurthstraße sowie der querenden Nachbarstraßen eine Prognoseberechnung für Lärmemission möglich ist…“
Bezirksstadtrat Eberenz merkt an, dass für eine zuverlässige Prognose für die Entwicklung irgendeines Phänomens, sei es Lärm oder irgendetwas anderes, es definierter Parameter bedarf, auf die man sich beziehen und die man extrapolieren kann. Die Frage ist, ob in Bezug auf die gewünschte Lärmprognose im genannten Gebiet solche Parameter angegeben werden können. „Ohne fixe Parameter, die man extrapolieren kann, keine zuverlässige Prognose“. Es handelt sich dabei um ein methodisches Problem.
Herr Berg vom Institut für Lärmbewertung wendet ein, dass verschiedene Lärmparameter in Katalogen zur Verfügung stehen. In Bezug auf die Kosten für ein Lärmgutachten, wie das geforderte, wird festgestellt, dass sie im wohl im oberen 4-stelligen Bereich liegen.
Der Änderungsantrag wird mit acht zu vier Stimmen abgelehnt. Der Ursprungsantrag wird mit acht zu vier Stimmen angenommen. Es gab zwei Stimmenenthaltungen.
Herr Szczepanski wird die Beschlussempfehlung an das BVV-Büro bzw. den federführenden Ausschuss (SGO) weitermelden. |
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