Auszug - Zur Änderung des angeordneten absoluten Halteverbotes vor dem Grundstück Stubenrauchstraße Nr. 100.
Mit dem Antrag soll das Bezirksamt um Verkürzung des an der Örtlichkeit vorhandenen absoluten Halteverbots gebeten werden, da das Halten zum Entsorgen von Altglas direkt vor den Glascontainern nicht möglich ist.
Auf Hinweis der Straßenverkehrsbehörde bei der ersten Antragsberatung, dass keine verkehrliche Notwendigkeit für die beantragte Maßnahme besteht, hat die antragstellende Fraktion der CDU alternativ um Prüfung hinsichtlich einer Verlagerung der Glascontainer außerhalb der Halteverbotszone gebeten.
Im Ergebnis har das Entsorgungsunternehmen mitgeteilt, dass es einen alternativen Standort nicht gibt. Es hat sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich für den Verbleib des Halteverbots ausgesprochen, das dieses für die Leerungstätigkeit insofern sehr wichtig ist, als hierdurch keine Behinderung des fließenden Verkehrs inklusive des Buslinienverkehrs stattfindet.
Der Antrag wird zurückgezogen. |
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