Drucksache - 0462/XX  

 
 
Betreff: Zur Änderung des angeordneten absoluten Halteverbotes vor dem Grundstück Stubenrauchstraße Nr. 100.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Schenk, OlafPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
24.01.2018 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
14.03.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung vertagt   
12.09.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung im Ausschuss zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt
Überweisung SGO
Ausschuss vertagt
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Auf dem Gehweg vor dem benannten Grundstück sind vier Alt-Glascontainer aufgestellt. Das Halten zum Entsorgen von Altglas direkt an diesen Containern ist zurzeit nicht möglich.

Wir beantragen deshalb den benannten Bereich des absoluten Halteverbotes um ca. 18m zu verkürzen, in dem das Halteverbotszeichen von dem derzeitigen Anbringungsort (Straßenlaterne) an den nächst folgenden, in Fahrtrichtung zur Kanalstraße, befindlichen Straßenlaternenmast umgesetzt wird.

 
 

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